Antrag 10 / Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Im künftigen Ökostromgesetz dürfen keine fossilen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und mittelgrosse bzw. grosse Wasserkraftwerke gefördert werden.

 

Die österreichische Klimaschutzpolitik hat bislang versagt. Die Treibhausgasemissionen hätten seit 1990 um 13% reduziert werden müssen, stattdessen liegt Österreich 36% über dem Kyoto-Ziel. Österreich hat dringenden Handlungsbedarf: Seit Vorliegen der jüngsten UN-Weltklimaberichte ist unbestritten, dass es spätestens bis zum Jahr 2020 weltweit zu einer radikalen Trendumkehr und zu einem Sinken der Kohlendioxidemissionen kommen muss, um die drohende globale Erwärmung und die daran knüpfenden katastrophalen Auswirkungen zu begrenzen.
Österreich braucht eine Energiewende: Raus aus Öl, Kohle und Gas, rein in Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.

Ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz ist die Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energieträger. Die Energieaufbringung macht rund 18% der österreichischen Treibhausgasemissionen aus. Derzeit steigt der österreichische Stromverbrauch unaufhaltsam weiter an, seit 1990 hat er um rund ein Drittel zugenommen, gleichzeitig sinkt der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung. Im Jahr 1997 betrug der erneuerbare Energieanteil am Gesamtstromverbrauch noch 70%, 2005 lag dieser Anteil nur mehr bei 57,5%.

Mit dem derzeitigen Ökostromgesetz und den unzureichenden Bemühungen im Bereich Energieeffizienz wird weder das mit Österreich vereinbarte EU-Ziel von 78,1% bis 2010 noch das Regierungsziel von 80% bis 2010 erreicht. Die Novelle des Ökostromgesetzes im Jahr 2006 hat den Ausbau verhindert statt gefördert, es fehlt an Planungs- und Investitionssicherheit für ÖkostromanlagenbetreiberInnen. Bsp. Windkraft: Während mit dem alten Ökostromgesetz in Österreich von Juli 2005 bis Juni 2006 182 Windräder mit 347 MW aufgestellt wurden, wurden seit 1. Juli 2006 nur zwei Anlagen errichtet.

Ein funktionierendes Ökostromgesetz, wie in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit, zudem schafft es großartige Chancen für die Wirtschaft und zehntausend neue Arbeitsplätze in Österreich. In Deutschland hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Energiebranche von 160.000 im Jahr 2005 auf 234.000 im Jahr 2006 nahezu verdoppelt. Für Österreich errechnete die Technische Universität Wien (Haas/Biermayr/Kranzl) in einer aus dem Jahr 2006 stammenden Studie unter dem Titel „Erneuerbare aus und in Österreich – Technologien und Nutzung Erneuerbarer Energieträger – wirtschaftliche Bedeutung für Österreich“ für das Jahr 2004 einen Bruttobeschäftigungseffekt von 32.700 Arbeitsplätzen (Technologiproduktion: 13.600, Technologiebetrieb: 19.100 Beschäftigte) für Österreich. Die Umsätze aus der Produktion dieser Technologien in österreichischen Unternehmen beliefen sich im untersuchten Jahr 2004 auf 1,461 Mrd. Euro.

Der Einsatz erneuerbarer Energien führt nach dieser Studie zu einer CO 2 – Bruttoeinsparung von ca. 11,9 Mio. Tonnen, Monetarisiert bedeutet das eine Nettoeinsparung von € 216 Millionen (bei einem Zertifikatspreis von 20 Euro/Tonne CO 2). Die Förderung erneuerbarer Energien ist daher nicht nur unter dem Aspekt des Klimaschutzes, sondern auch aus nachhaltigen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Gründen sinnvoll und notwendig. CO 2 Ausstoß kommt im wahrsten Sinne des Wortes ausgesprochen teuer, eine weitere verstärkte Nutzung fossiler Energieträger schwächt die Energieautonomie und macht von ProduzentInnen in geopolitisch ausgesprochen sensiblen und unsicheren Regionen abhängig.

 

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