Antrag 11 / Keine „gemeinnützige“ Zwangsarbeit für Langzeitarbeitslose

Die ÖVP hat jüngst 12 Grundsätze ihrer Politik formuliert, die sie unabhängig von einer etwaigen Regierungsbeteiligung umsetzen will.

Im Grundsatz 2 heißt es:
„ Die standortpolitischen Voraussetzungen für Vollbeschäftigung sollen bis 2010 umgesetzt, Arbeitslose zur Aus- und Weiterbildung verpflichtet, Langzeitarbeitslose gemäß ihren Fähigkeiten zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden. Die Zumutbarkeits­bestimmungen des AMS sollen rasch überarbeitet werden.“

Vollbeschäftigung ist immer auch mit dem Begriff der Qualität von Arbeitsplätzen in Zusammenhang zu bringen. Gemäß dem Auftrag des Arbeitsmarktservice ist für Menschen ohne Erwerbsarbeit in einem partnerschaftlichen Prozess ein maßgeschneiderter Betreuungsplan zu erarbeiten, der auch Aus- und Weiterbildung beinhalten kann. Die letzten Jahre der Verpflichtung zu Aus- und Weiterbildung hat zu einem repressivem Konzept von teilweise sinnlosen Zwangskursen geführt, dafür aber teilweise die Eigeninitiative der Betroffenen gehemmt.
Die Konzepte der verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit für Langzeitarbeitslose führen zur Zerstörung des Sektors der Gemeinnützigen Arbeit auf der einen Seite und werden als „Zwangsmaßnahme“ auf der anderen Seite empfunden. Der überwiegende Teil der gemeinnützigen Arbeit findet im öffentlich finanzierten Sektor statt. Niemand hinderte die Bundesregierung bisher daran, in diesen Sektor finanzielle Mittel zu lenken und damit hochqualifizierte, dringend benötige und vor allem vollwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Im Übrigen zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern, dass Arbeitsverpflichtungen von Langzeitarbeitslosen gerade im Bereich der Niedriglohnsektoren Arbeitsplätze vernichten und zur sozialen Ausgrenzung der Betroffenen führen.

Die Forderung nach Zwangsarbeit für Langzeitarbeitslose und Ausgrenzung von Menschen ohne Lohnarbeit mag zwar zu den Grundsätzen der österreichischen Volkspartei zählen, ist jedoch mit der Praxis einer modernen, menschenrechtsbasierten und rechtstaatlichen Demokratie nicht vereinbar.

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