Verfallsfristen verlängern
In vielen Kollektivverträgen ist geregelt, welche Fristen einzuhalten sind, damit Ansprüche von ArbeitnehmerInnen nicht verfallen. Diese Fristen haben eine unterschiedliche Länge und können bis zu 6 Monaten betragen. Es stellt sich die berechtigte Frage, weshalb erbrachte Leistungen einer Verfallsfrist unterliegen. Noch dazu einer relativ kurzen. Eine Verlängerung dieser Fristen auf zumindest drei Jahre und die Aufnahme in das Arbeitsrecht wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.