Aussetzen der SMART METER Einführung
Mit der 138. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, wurde die Einführung intelligenter Messgeräte erlassen. Wie sich herausstellte, sind in dieser Verordnung einige Rechtsunsicherheiten enthalten. So ist in der Verordnung folgendes formuliert:
„Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte HAT der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“
Manche Netzbetreiber versuchen den genannten Paragraphen (§83 Abs.1 ElWOG) so auszulegen, dass der Kunde keine Wahlmöglichkeit habe sondern nur der Netzbetreiber.
In der angeführten Verordnung ist darüber hinaus festgehalten, dass bis 2019 95% der Endverbraucher mit „SMART METER“ ausgestattet werden sollen. Nicht geklärt ist die Frage, wer bestimmt, welche Endverbraucher in die 5% fallen und somit nicht mit einem „intelligenten Messgerät“ ausgestattet werden.
Weitere offene Fragen sind wie die Datensicherheit gewährleistet wird und wer für die entstehenden Kosten – geschätzt werden 2,9 Mrd. Euro – tatsächlich aufkommt.
Auch die Mietervereinigung Österreich steht der geplanten Einführung dieser Geräte äußerst kritisch gegenüber und hat aus diesem Grund eine Petition ins Leben gerufen.
(siehe:https://mietervereinigung.at/App_Upload/Petiton%20intelligente%20Stromz%C3%A4hler%20Mrz%202012-1.pdf) bzw.(https://mietervereinigung.at/746/ZWANGSZAEHLER)