Antrag 5 / Änderung des Vergabeverfahrens für arbeitsmarktpolitische Massnahmen

  • bisher gemachte Erfahrungen mit KursanbieterInnen,
  • die Beschäftigungssicherheit der MitarbeiterInnen,
  • die ökonomische Situation der Unternehmen und
  • die Beschäftigten einen ihrer Qualifikation und Tätigkeit entsprechenden Lohn erhalten
  • im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden und somit wirklich das Bestbieter- und nicht das Billigstbieterverfahren zur Anwendung gelangt.
  • 2. Eine Klarstellung des AMS, dass

    • die Kursleitung sowie die Betreuung der KursteilnehmerInnen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch Vertragspartner des AMS per definitionem nur von unselbständig Erwerbstätigen erbracht werden können.
    • arbeitsmarktpolitische Maßnahmen primär einen Ausbildungs- und Qualifikationscharakter besitzen müssen.
    • für den Fall, das die anbietenden Unternehmen mit ihren Zahlungen gegenüber MitarbeiterInnen in Verzug geraten, offene Forderungen von Maßnahmenträgern gegenüber dem AMS unmittelbar an die Beschäftigten auszubezahlen sind.

     

    In den letzten zwölf Monaten sind eine Reihe von Unternehmen, die im Auftrag des AMS arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführten, zahlungsunfähig geworden. Ihren MitarbeiterInnen und FolgevertragspartnerInnen (freie DienstnehmerInnen und  WerkvertragnehmerInnen in den beauftragten Einrichtungen) sind sie oft über Monate hinweg die Gehälter/Honorare schuldig geblieben. Für die betroffenen MitarbeiterInnen und VertragspartnerInnen verursachte dies erhebliche rechtliche, soziale und finanzielle Probleme.
    Es ist unter anderem auch der Arbeit der AK-Wien zu verdanken, dass einige dieser Probleme gelöst werden konnten. In etlichen Fällen konnten diese Probleme jedoch nicht gelöst werden. Im Gegenteil: Einige ehemalige MitarbeiterInnen des Instituts Venetia landeten in der Folge beim Unternehmen BCP und nach wenigen Monaten Arbeit wieder im Kreislauf Hinhalten – Falschinformation – Unerreichbarkeit der Geschäftsführung – Zahlungsunfähigkeit.
    Generell ist dieser Bereich durch laufende Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen gekennzeichnet: Abbau von Anstellungsverhältnissen zugunsten ‚atypischer‘ Beschäftigungsverhältnisse, um bis zu 50% sinkende Honorare, inadäquate Qualifikationsbewertungssysteme.
    Diese Entwicklung betrifft nicht nur drei oder vier vom AMS beauftragte Unternehmen, sondern die ganze Branche. Auf der einen Seite machen wirtschaftlich wie sachlich inkompetente Unternehmensleitungen schnellen Gewinn mit AMS-Kursen und schlittern in der Folge mangels anderer AuftraggeberInnen in Probleme, auf der anderen Seite kommen jene Einrichtungen, die bessere Arbeitsbedingungen anbieten wollen, unter massiven Preisdruck.
    Das AMS und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit haben Verantwortung für diese Situation: Zum einen, weil die Qualität der unter schlechten Voraussetzungen zu erbringenden Leistungen nur mangelhaft sein kann, zum anderen aber auch, weil die Menschen, die als VertragsnehmerInnen der Kursanbieter Leistungen erbringen, diese indirekt für das AMS erbringen.
    Dennoch zieht sich das AMS stets mit der Feststellung aus der Affäre, die betroffenen TrainerInnen seien Beschäftigte/VertragspartnerInnen der AMS-Vertragspartner und nicht des AMS. Dies führt zur absurden Situation, dass das AMS Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen/VertragsnehmerInnen Zahlungen vorenthält, oftmals auch noch Geld schuldet, ohne dies den betroffenen, tatsächlichen LeistungserbringerInnen zukommen zu lassen.
    Ein großer Teil der im Auftrag des AMS durchgeführten Kurse stellen inhaltlich und sachlich keine Unterstützung für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen dar. Sie dienen einzig dazu, den Druck auf arbeitslose Menschen zu erhöhen, (grundsätzlich sinnvolle) Beschlüsse der Europäischen Union lediglich statistisch umzusetzen und die österreichische Arbeitslosenstatistik zu verschönern. Die Qualität der vom AMS angekauften Leistungen ist daher vielfach schlecht. Darunter leiden KursteilnehmerInnen wie TrainerInnen.
    Vonnöten ist daher eine grundsätzliche Neuorientierung im Bereich der AMS-Maßnahmen. Tatsächliche Ausbildung und Qualifikation muss im Zentrum der Tätigkeit stehen, statistikverschönernde Kurzkurse mit geringer individueller Betreuung und Unterstützung sind abzustellen.
    Es bedarf aber auch einiger Änderungen im Vergaberecht und in der Vergabepraxis. So ist dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität der Maßnahmendurchführung, die Qualität und Sicherheit der Beschäftigung bei den Maßnahmenträgern, die Ausstattung der Kurse, die individuelle Betreuung der TeilnehmerInnen und die ökonomische Situation der durchführenden Unternehmen im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden (wobei es eigentlich nicht einzusehen ist, warum das AMS derartige Kurse nicht selbst durchführen kann).
    Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, seitens des AMS klarzustellen, dass die geforderten Leistungen nur zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und in einer ganz bestimmten, vorgegeben Art und Weise und damit in der Praxis nur von unselbständig erwerbstätigen Personen erbracht werden können.
    Und schließlich muss seitens des AMS und des BMWA dafür Sorge getragen werden, dass TrainerInnen auch wirklich zeitgerecht zu ihrem Geld für ihre erbrachten Leistungen kommen.

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