Der im Antragstext gleichlautende Antrag wurde am 21.November 2014 von den dortigen AUGE/UG-VertreterInnen ebenfalls in die Bundesarbeitskammer eingebracht. Dort wurde er jedoch angenommen! Dass heißt: Die Bundesarbeitskammer ist den steirischen ArbeiterkammergenossInnen weitaus voraus, was den Zugang von AsylwerberInnen in den Arbeitsmarkt anbelangt. Wir fragen uns, warum auf AK-Bundesebene eine positive Entscheidung möglich ist, die auf steirischer Seite abgelehnt wird?
Hier der Antrag im Wortlaut als PDF