AUGE/UG, Koza: Nicht auf Rechentricks der Wirtschaftskammer reinfallen!

 „Höhere Mindestlöhne sind notwendig, damit die Menschen von ihrer Vollzeitarbeit leben können und nicht unter der armutsgefährdenden Niedriglohnschwelle bleiben.“ Koza erinnert daran, dass bei einem Brutto-Betrag von 1.700 Euro netto knapp über 1.300 Euro blieben – bei einer aktuellen Armutsgefährdungsschwelle von 1.163 Euro (Einpersonen-Haushalt).

 

Schon 2015 hätte 1.700-Euro-Mindestlohn gelten müssen

 

Tatsächlich orientiert sich die 1.700-Euro-Mindestlohn-Forderung an der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese liegt – laut Definition der OECD – bei zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten. Der mittlere Stundenverdienst lag 2015 laut Einkommensbericht des Rechnungshofs bei 15,30 Euro brutto – inklusive Überstunden, aber exklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bereinigt um die Überstunden ergibt das einen mittleren Stundenlohn von 14,70 Euro bei Vollzeit. Die Niedriglohnschwelle – also zwei Drittel des mittleren Stundenlohns bei Vollzeit – liegt somit bei 9,80 Euro.

Hochgerechnet auf ein Monatsbruttoeinkommen bei Vollzeit liegt die Niedriglohnschwelle damit bei  1.695 Euro monatlich – ohne Sonderzahlungen. Inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld würde sich der Mindestlohn auf 1.980 Euro monatlich belaufen. Koza abschließend: „Der Rechentrick der WKÖ ist  unzulässig, widerspricht er doch der allgemein anerkannten und gängigen Definition von Niedriglöhnen. Damit entpuppt sich die Behauptung der WKÖ, wonach 1.700 Euro Mindestlohn ohnehin bereits erreicht wäre als reine Propaganda.  Auf derartig billige Tricks fallen wir jedenfalls nicht herein.“

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