Statt unfreiwilliger Teilzeit – Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche
Insbesondere fordert die AUGE/UG eine allgemeine Verkürzung der täglichen wie wöchentlichen Arbeitszeit: „Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und eines ausufernden Überstundenunwesens, ist eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ein Gebot der Stunde“, so Paiha. „Arbeitszeitverkürzung findet ohnehin längst statt, vor allem für Frauen. Allerdings vielfach in Form unfreiwillig gewählter Teilzeit und mit Einkommen, die nicht zum Auskommen reichen. Gerade auch bei Arbeitslosigkeit und im Alter.“ Statt unfreiwilliger Teilzeit fordert die AUGE/UG Schritte in Richtung 30-Stunden-Woche und 6-Stunden-Arbeitstag mit vollem Einkommensausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen. „Die letzte allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist 40 Jahre her. Seither sind wir mit einer ständigen Ausweitung von Arbeitszeit, mit steigender Arbeitsbelastung und Spitzenwerten in der EU konfrontiert, wenn es um die wöchentlichen Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten geht. Diesen Entwicklungen muss entschlossen gegengesteuert werden, um wieder Lebenszeit zurückzugewinnen“, verlangt Paiha.
Berufliche Auszeiten finanziell absichern
Zusätzlich müssten auch individuelle Rechtsansprüche auf Arbeitszeitverkürzung in bestimmten Lebenslagen gestärkt werden. Durch einen Rechtsanspruch auf Teilzeit sowie auf längere, zeitlich befristete berufliche Auszeiten. „Derzeit sind berufliche Auszeiten Vereinbarungssache und können entsprechend nur unzureichend in Anspruch genommen werden und sind oft nicht leistbar. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kontingent an Auszeiten für Weiterbildung, Erholung, Gesundheitsprävention oder Betreuung über den gesamten Erwerbsverlauf hinweg. Und das finanziell abgesichert, bei Bezug eines ‚fiktiven‘ Arbeitslosengeld, mindestens Mindestsicherung“, so AUGE/UG-Bundessprecherin Paiha. Von einem Rechtsanspruch auf Teilzeit – etwa zur Burn-out-Prävention – erhoffen sich die Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen u.a. auch den Gewinn von zusätzlicher Zeit für Erholung und Regeneration, um den Arbeitsdruck besser verarbeiten zu können.
„Individuelle Möglichkeiten zu einer Arbeitszeitgestaltung, die sich nach persönlichen Lebens- und Bedarfslagen richten, können allerdings keine Ersatz für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung sein und diese bestenfalls ergänzen. Schon alleine aus Gründen der Verteilungs- und Geschlechtergerechtigkeit“ , schließt Paiha.