AUGE/UG Paiha: „Frauen fairdienen mehr!“

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Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufe finanziell aufwerten


Der Einkommensunterschied verlaufe nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern auch zwischen männer- und frauendominierten Branchen: „In der männerdominierten Energieversorgung liegen die mittleren Einkommen bei mehr als dem Doppelten der mittleren Einkommen aller ArbeitnehmerInnen zusammen, im frauendominierten Sozial- und Gesundheitsbereich hingegen 22 Prozent unter Schnitt“, kritisiert Paiha. „Diese Einkommensdiskriminierung ist dabei nicht nur dem zusätzlich hohen Teilzeitanteil geschuldet. Selbst bei Vollzeit liegen die Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich noch unter dem Schnitt, trotz des hohen gesellschaftlichen Nutzens, den dieser Sektor produziert.“

 

Paiha fordert daher die deutliche finanzielle Aufwertung von Sozial-, Gesundheits- und Bildungsberufen: „Die öffentliche Hand muss endlich die entsprechenden Mittel bereit stellen, um die Einkommens- und Arbeitsbedingungen in diesem Sektor deutlich zu verbessern. Das beinhaltet eine höhere Entlohnung wie die Reduktion von Teilzeit auf tatsächliche Freiwilligkeit. Mit einer entsprechenden Besteuerung von Vermögen und großen Erbschaften wäre die Finanzierung derartiger Maßnahmen, die insbesondere Frauen zugute kommen würde, jedenfalls sichergestellt“.

 

Gesetzlicher Mindestlohn und Einkommensschutz bei Teilzeit

 

Als weitere Maßnahmen fordert die AUGE/UG-Spitzenkandidatin einen gesetzlichen Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze: „Über ein Viertel der Frauen arbeiten im Niedriglohnsektor zu Einkommen von durchschnittlich 7,59 Euro je Stunde und damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle. Wir fordern daher einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,70 Euro/Stunde, der jährlich entlang der Kollektivvertragsergebnisse zu erhöhen ist. Dieser Mindestlohn muss für alle Branchen gelten, weil Mieten auch von allen zu zahlen sind – egal, in welcher Branche sie arbeiten.“

 

Zusätzlich will Paiha einen gesetzlichen Einkommensschutz für Teilzeitbeschäftigte: „Es braucht auch bei Teilzeit eine Einkommensschranke um diese nach unten abzusichern: Kein Einkommen aus Teilzeit darf unter Euro 680/Monat fallen. Das entspricht bei einem Mindestlohn von 8,70/Stunde einer Mindestarbeitszeit von 18 Wochenstunden bzw. bei weniger Wochenstunden einem höheren Stundenlohn“.

 

Paiha abschließend: „Um ein Mehr an Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zu erreichen, braucht es allerdings eine grundlegende Neuverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Ohne eine allgemeine, umfassende Arbeitszeitverkürzung in Richtung 6-Stunden-Arbeitstag und 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen wird es nicht gehen. Die Arbeitszeitperspektive muss daher bei jeder Gleichstellungsmaßnahme mitbedacht werden und ist entscheidend für den Erfolg.“

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