Fraktionsvorsitzende der AUGE/UG Stmk, Ursula Niediek zum neuen Behindertengesetz: „Weitere Verschlechterung von Arbeits- und Betreuungsbedingungen!“

Ulla Niediek web

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe würde diese LEVO eine weitere Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen bzw. den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Denn die „Minderausgaben von rund 960.00,- Euro“, die sich „in Zusammenschau der verschiedenen Effekte“ (Zitat aus den Erläuterungen zur LEVO) ergeben sollen, müssen in einer so personalintensiven Branche durch Einsparungen beim Personal erfolgen. Das bedeutet Arbeitsplatzverlust, Verringerung vom Beschäftigungsausmaß oder Betreuung von mehr KundInnen. Dabei haben zig Studien gezeigt, dass die Beschäftigen schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen sind.

 

Für die KundInnen wird der Anspruch, den die LEVO erhebt, „bestehende Leistungen der Arbeitsintegration für Menschen mit Behinderung … inklusiver und passgenauer“ zu machen, nicht eingelöst werden können. Damit wirklich mehr Menschen mit Behinderung in normalen Betrieben arbeiten können, braucht es mehr Personal, nicht weniger.

 

Die LEVO-Novelle soll mit 1. Januar 2015 in Kraft treten. Zahlreiche Stellungnahmen dazu sind abgegeben worden. Die Stellungnahme der Arbeiterkammer weist auf eine Reihe von Problemen hin, begrüßt aber, „unter Beachtung der dargelegten Adaptierungen und Konkretisierungen – die vorliegende Leistungs- und Entgeltverordnung“. Für uns als AUGE/UG ist das nicht nachvollziehbar. Bisher hat die Novelle den Landtag noch nicht passiert. Ob und wenn ja, welche Kritikpunkte aus den Stellungnahmen noch in die Novelle eingearbeitet werden, ist nicht bekannt.

 

  • Die neue LEVO überführt bestehende Leistungen in neue, leider mit schlechteren Personalschlüsseln: für die neue „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ sind  0,2 Dienstposten pro KundIn vorgesehen, die alten Leistungen „Berufliche Eingliederung Arbeitstraining“ und „Berufliche Eingliederung in Werkstätten“ hatten 0,22 Dienstposten. Weitere KundInnen der neuen Leistung werden jetzige KundInnen der Tageswerkstätten produktiv/kreativ mit leichtem oder mittlerem Grad der Beeinträchtigung sein. Rein rechnerisch verschlechtert sich für diese KundInnen der Personalschlüssel nicht, allerdings ist der Anspruch höher geworden, denn die Leistung soll vorrangig in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes erbracht werden.

 

  • Für KundInnen, die bisher mit hohem oder höchstem Hilfebedarf in Tageswerkstätten produktiv/kreativ gearbeitet haben, würde sich der Personalschlüssel drastisch verschlechtern. In der neuen Leistung „Tagesbegleitung und Förderung – produktive/kreative Beschäftigung“ ist ein Einheitspersonalschlüssel von 0,4 Dienstposten vorgesehen, gegenüber 0,5 bei hoch und 0,7 bei höchst derzeit.

 

  • Die neu zu schaffende „Tagesbegleitung und -förderung für SeniorInnen“ soll mit nur 0,3 Dienstposten auskommen.

 

  • Die neue Leistung „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ soll nicht mehr Familienentlastung kombinierbar sein; eine überhaupt nicht nachvollziehbare Entscheidung, die für die betroffenen Familien ein schwerer Schlag wäre.

 

Das sind leider keine erfreulichen Nachrichten. Wir werden am Ball bleiben.

 

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende der AUGE/UG in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

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