AUGE/UG: Für eine Steuer-REFORM, die diesen Namen auch verdient

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Anders ausgedrückt: während die Steuern und Sozialbeiträge bezogen auf die gesamten ArbeitnehmerInneneinkommen im Durchschnitt knapp 41 Prozent betrugen, lagen die Steuern auf Einkommen aus Gewinnen und Kapital (z.B. Zinsen) bei durchschnittlich gerade einmal 24 Prozent.

 

Keine Steuerreform ohne Gegenfinanzierung!

 

Einhellig also die Forderung nach Entlastung von Arbeit und … ja, da hört sich die Einhelligkeit schon wieder auf. So populär die Forderung nach einer Steuerentlastung ist, so unpopulär bzw. ideologisch besetzt ist die Frage der Gegenfinanzierung. Die braucht es allerdings, will man nicht massiv bei Ausgaben oder Staatsaufgaben kürzen: bei Pflege und Bildung herrscht ebenso finanzieller Notstand wie bei der Armutsbekämpfung. Für Steuergeschenke gibt es derzeit aufgrund der Schwere der Krise und der hohen sozialen Kosten schlichtweg kein Geld. Denn Steuersenkungen führen zu einem niedrigeren Steueraufkommen und dadurch zwangsläufig entweder zu neuer Schuldenaufnahme – die angesichts strikter Budgetrestriktionen (Fiskalpakt, Schuldenbremse) allerdings kaum mehr möglich ist – oder eben zu weiteren Einsparungen bei Schulen, Gesundheit, Pensionen etc. Damit zu weniger öffentlichen Ausgaben die zu einem noch stärkeren Rückgang der Nachfrage, zu noch höherer Arbeitslosigkeit und zu noch mehr Ungleichheit führen.

 

AUGE/UG – für eine soziale und ökologische Steuerstrukturreform

 

Als AUGE/UG fordern wir seit jeher eine grundlegende Steuerstrukturreform. Wir wollen ArbeitnehmerInnen und Arbeit entlasten und so Nachfrage und damit Beschäftigung steigern, gleichzeitig Spitzeneinkommen und Vermögen stärker zur Finanzierung sozialstaatlicher Aufgaben heranziehen.  Gleichzeitig wollen wir eine aufkommensneutrale Ökologisierung des Steuersystems – Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung sollen „verteuert“ werden und dadurch der ökologische Umbau unseres Industriesystems befördert werden.

 

Eine derartige Steuerstrukturreform muss dabei nicht nur die steuerliche Entlastung von ArbeitnehmerInnen gegenfinanzieren sondern auch zusätzlich Mittel zur Sicherung des Sozialstaats sowie für beschäftigungswirksame Investitionen in Soziale Dienste, Pflege, Bildung und Klima- und Umweltschutzmaßnahmen frei machen. Es kommt weniger auf die Höhe der Steuer- und Abgabequote an – also wie viel Steuern bezahlt werden. Sondern wer zahlt. Und welche Effekte damit ausgelöst werden.

 

Die AUGE/UG steht für eine Steuerstrukturreform, welche die steuerliche Belastung sozial gerecht von Arbeit hin zu Kapital und Vermögen sowie Umweltverbrauch umschichtet und  insbesondere folgende Punkte umfasst:

 

Entlastung von ArbeitnehmerInnen und Arbeit:

 

  • Die Absenkung des Einstiegssteuersatzes bei der Einkommenssteuer von 36,5 auf 30 bis 33,5 Prozent. zusätzliche Tarifstufen um Tarifverlauf zu harmonisieren und unverhältnismäßige Entlastungsgewinne oberer Einkommensgruppen einzugrenzen.
  • Die Anhebung des ArbeitnehmerInnenabsetzbetrags und/oder Verkehrsabsetzbetrags, da diese insbesondere unteren und mittleren Einkommensgruppen zugute kommen.
  • Die  jährliche Anpassung der Steuertarifstufen entlang der Inflationsentwicklung um der „kalten Progression“ entgegenzuwirken.
  • Die Anhebung  der Negativsteuer für besonders einkommensschwache Gruppen auf 450 Euro/Jahr zur Kaufkraftstärkung und automatische Auszahlung an alle Bezugsberechtigte

 

  •  Höhere Steuersätze auf Spitzeneinkommen: von 55 Prozent ab 140.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen auf bis 70 % ab 500.000 Euro, da BezieherInnen hoher Einkommen sonst überproportional von Tarifreformen profitieren würden
  • Senkung lohnbezogener Abgaben (Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalabgabe) und Einführung einer Lohnsteuergutschrift (Ökobonus)  im Rahmen einer öko-sozialen Steuerreform (siehe unten) 

 

Stärkere Besteuerung von Kapital und Vermögen

 

  • Die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf große Erbschaften und Schenkungen (mit Freibeträgen von 150.000 Euro je Person, Immobilienwerte an Verkehrswerte herangeführt), mit progressiven Steuerstufen bis 20 Prozent.
  • Einführung einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen sowie Abschaffung des Sondersteuersatzes auf Kapitalerträge aus Privatstiftungen
  • Die Einführung einer allgemeinen, progressiven Vermögenssteuer (von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent) auf große Nettovermögen (Vermögen abzüglich Schulden) ab Euro 500.000. In einem ersten Schritt könnte eine 10prozentige Vermögensabgabe über 10 Jahre (also 1 Prozent pro Jahr) auf Vermögen über 1.000.000 Euro insbesondere zur Bewältigung der Krisenschulden aus der Bankenrettung eingeführt werden.
  • Anhebung der Kapitalertragssteuer (Steuer auf Zins- und Dividendeneinkommen) auf 30 Prozent, mittelfristig steuerliche Gleichbehandlung mit Einkommen aus Arbeit. Bis zur Umsetzung der Finanztransaktionssteuer die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer in Österreich.
  • Eine Reform der Grundsteuer durch eine realistischere Bewertung der Steuerbasis von Grundstücken und Immobilien. Dabei sollen über progressive Steuersätze und/oder Freibeträge EigentümerInnen von Eigenheimen nicht höher belastet werden als bisher.
  • Abschaffung der Gruppenbesteuerung, Schließung von Steuerschlupflöchern bei der Unternehmensbesteuerung

 

Ökologisierung des Steuersystems

 

  • Einstieg in eine öko-soziale Steuerreform: Schrittweise Einführung einer CO 2 Steuer auf fossile, umwelt- und klimabelastende Energieträger (Öl, Kohle, Gas) um nichterneuerbare Energien zu verteuern und den Umstieg auf erneuerbare, umweltfreundliche Energien und Energiesparmaßnahmen zu fördern. Im Gegenzug sollen zur Entlastung der Unternehmen lohnbezogene Abgaben (Kommunalabgabe, Wohnbauförderungsbeitrag) gesenkt, und aus dem Aufkommen der CO 2 Steuer gegenfinanziert werden. Für private Haushalte wird ein Ökobonus als Steuergutschrift im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung oder Transferleistung (z.B. für Arbeitslose, StudentInnen …)  eingeführt, um soziale Härten zu vermeiden und ArbeitnehmerInnen zu entlasten.
  • Kürzung bzw. Abbau umweltschädigender Subventionen (z.B. steuerliche Begünstigung von Firmenwägen und „Fiskal-LKW“, Steuerbegünstigung von „Bio“-Sprit, Angleichung der MÖSt auf Diesel und Benzin) sowie die Einführung bzw. Ausweitung von Lenkungsabgaben im Verkehrsbereich (Flächenverbrauchsabgaben, Verkehrserregerabgabe, LkW-Maut auf Bundesstraßen). Aufkommen aus diesen Einnahmen sollen zweckgewidmet zum Ausbau öffentlicher Verkehrsnetze sowie umweltfreundlicher Mobilität (Radwege, Fußgängerwege …) eingesetzt werden.

 

Finanzierungsbasis für Sozialleistungen verbreitern

 

  • Einbeziehung von Wertschöpfungskomponenten bzw. aller Einkommensarten (inkl. Zinsen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung …) zur Finanzierung unseres Sozialsystems (insbesondere Krankenversicherung und Familienlastenausgleichsfonds) – weg von der reinen Finanzierung auf Basis der Lohn- und Gehaltssumme. Mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage würden Möglichkeiten zu einer Senkung der lohnbezogenen Beiträge geschaffen.

 

Mehr zum Thema auf unserem BLOG Verteilungsgerechtigkeit.

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