Resolution 02 / Rahmenbedingungen für Kombilohn

Kombilöhne wurden in verschiedenen Varianten bereits ausprobiert, sowohl in Österreich wie auch in Deutschland. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Kombilohnmodelle nicht angenommen werden bzw. keine positive Wirkung zeigen.
Auch das in den verschiedensten Publikationen immer wieder hervorgehobene Hamburger Modell für einen Kombilohn kann vor allem keine Verdrängungseffekte ausschließen. Keine der Evaluierungen hat diese Verdrängungseffekte untersucht.

Die Diskussion über Kombilöhne birgt jedoch die Gefahr ein Einfallstor in die dauerhafte Subventionierung eines (künstlichen) Niedriglohnsektors zu öffnen, statt über Mindestlöhne und Lohnpolitik den Niedriglohnsektor aufzulösen.

Im Sozialpartnerpaket 2010 wird die Einführung eines eingeschränkten Kombilohnmodells angekündigt.

Es ist nun dringend notwendig klarzustellen, das damit keinesfalls die weitere Subventionierung des Niedriglohsektors angestrebt wird, sondern eine befristete und sehr eingeschränkte arbeitsmarktpolitische Maßnahme mit der einzigen Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen umgesetzt und umfassend, inklusive Verdrängungseffekten, evaluiert wird.