Bund
AUGE/UG: Für Weiterentwicklung der Mindestsicherung und Wertanpassung des Arbeitslosengelds
Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen wollen armutsfeste Grundsicherung mit Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
Im Rahmen der 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – dem Wiener ArbeitnehmerInnenparlament – fordern die Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen – AUGE/UG wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung. Klaudia Paiha, Bundessprecherin und Fraktionsvorsitzende der AUGE/UG: „Angesichts steigender Arbeitslosigkeit und der wachsenden Zahl langzeitarbeitsloser Menschen braucht es nicht nur Initiativen für mehr Beschäftigung, sondern auch Maßnahmen, die Betroffenen gegen Armut abzusichern.“
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Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016
wurde zum gemeinsamen Antrag 02 – einstimmig angenommen
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen die vorläufige Anwendung des Europäisch/Kanadischen Freihandelsabkommen CETA aus. Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Nationalrat auf, die Bundesregierung, insbesondere den zuständigen Wirtschaftsminister, durch eine Bindung (durch eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates) dahingehend feszulegen.
Zusätzlich bekräftigt die Vollversammlung der AK Wien ihre ablehnende Haltung zum Freihandelsabkommen CETA und fordert die österreichischen EP-MandatarInnen, den Nationalrat sowie die Bundesregierung auf, dieser Position beizutreten und entsprechende Aktivitäten zu setzen. Insbesondere
- sind Sonderklagsrechte für einzelne Gruppen, bzw. privilegierter Eigentumsschutz für ausländische InvestorInnen abzulehnen,
- ist sicherzustellen, dass für eine Streitschlichtung im Zuge von Investitionen ordentliche Gerichte mit öffentlichen Verfahren, unabhängigen RichterInnen und Instanzenzug zuständig sind,
- ist sicherzustellen, dass Rechte der Parlamente und BürgerInnen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden,
- ist sicherzustellen, dass SteuerzahlerInnen nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen, dass sich im Laufe der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern könnten, aufkommen,
- ist sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip in Europa nicht durch einen sogenannten „wissenschaftsbasierten Ansatz“ abgelöst wird.
Antrag 06 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:
Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.
Weiterlesen...Antrag 05 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.
Weiterlesen...Antrag 04 / Musikschulen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:
Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:
- Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
- Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart „Musikschule“ in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
- Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.