Bund

Antrag 09 – Diskriminierungsfreie Blutspende im Arbeitsumfeld ermöglichen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, die Blutspender-verordnung so zu formulieren, dass sie auf diskriminierungsfreie Weise das Ziel der Sicherheit von Blutspenden erreicht. Der Ausschluss von Personen zur Blutspende ist sachlich nichtgerechtfertigt, unverhältnismäßig und diskriminierend.

Daher ist die Verordnung ist dahingehend zu ändern, dass der pauschale Ausschluss von Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität unterbunden wird.

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Antrag 08 – Einheitliche österreichweite Personalplanung und Personalstandards für die Bereiche Gesundheit, Pflege und Soziales

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und den
zuständigen Einrichtungen, dass Personalbedarfs-berechnungen und
Personalschlüssel, sowohl qualitativ (also fachlich) wie quantitativ
(Stunden und Anzahl der Beschäftigten), von allen Einrichtungen im
Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich offengelegt und nachvollziehbar
gemacht werden müssen.

Es braucht Empfehlungen, z.B. des Sozialministeriums und/oder
Expert*innen-Gremien, z.B. aus Berufsverbänden, die diese Pläne
einsehen, überprüfen und bewerten. Die daraus abgeleiteten
Empfehlungen sind umzusetzen. Abweichungen nach unten zwischen
den Einrichtungen und Bundesländern sind zu thematisieren und
öffentlich zu machen.

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Antrag 07 – Praktika im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von Politik, Fördergebern, Versicherungsträgern und Trägern der Einrichtungen, diese Verbesserungen für Praktikant*innen und Volontär*innen unverzüglich in die Wege zu leiten.

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Antrag 06 – Diplomausbildungen an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen nicht streichen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, das
Außerkrafttreten der Diplomausbildung gemäß §117 (27) aufzuheben
oder zur besseren Planbarkeit die Frist um fünf Jahre zu erstrecken.

Zudem ist sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen, wie Durch-
lässigkeit der Pflegeausbildungen, berufsbegleitende Angebote an den
FHs, Existenzsicherung im Rahmen der Erwachsenenbildung rechtzeitig
geschaffen werden.

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Antrag 05 – Effektiver Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021

Antrag mehrheitlich angenommen

Antragsbehandlung im BAK-Vorstand

Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für einen effektiven Zugang von Asyl-
werber*innen zum Arbeitsmarkt ein. Menschen auf der Flucht soll die Möglichkeit gegeben werden, ein selbstbestimmtes Leben zu begründen.

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit auf,

  • den Erlass vom 12. September 2018 sowie den darin verwiesenen Erlass vom 11. Mai 2004 ersatzlos zu beseitigen.
  • die bei Ratifizierung der GFK abgegebenen Vorbehalt zu Art 17 Abs. 1 und Abs. 2 GFK, der den Zugang von Flüchtlingen zum unselbständigen Arbeitsmarkt regelt, zurückzunehmen.
  • einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt zu garantieren, insbesondere durch Streichung der Voraussetzungen einer einhelligen Befürwortung des Regionalrates gemäß § 4 Abs. 3 AuslBG und der Arbeitsmarktprüfung mittels Ersatzkraftverfahren gemäß §§ 4 Abs. 1 iVm 4b AuslBG.
  •  jedenfalls den Zugang zu Lehrberufen für minderjährige Asylwerber*innen und junge Erwachsene zu eröffnen und eine Umstiegsmöglichkeit nach erfolgtem Lehrabschluss auf einen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland durch die Rot-Weiss-Rot-Karte plus zu schaffen.
  • den Zugang zu Jobvermittlungsservices, Berufsorientierung und -ausbildung zu eröffnen, sodass Fähigkeiten und Kenntnisse ehestmöglich abgeklärt, aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können, um eine Dequalifizierung zu vermeiden und einen Berufseinstieg sicherzustellen.
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