2012

Antrag 09 / Bankensektor regulieren! Banken-Insolvenzrecht umsetzen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den österreichischen Gesetzgeber auf, so rasch wie möglich ein Banken-Insolvenzrecht zu verabschieden, das einegeordneteAbwicklung von Banken, die die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nicht mehr erfüllen können, erlaubt. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer jedenfalls zu berücksichtigen, dass

  • die EigentümerInnen/AktionärInnen entsprechend dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip verpflichtend beteiligt werden.

  • entsprechend Banken aufgespaltet, restrukturiert und teilabgewickelt werden können

  • Aufsichtsorgane auch gegen den Willen von Vorstand und Eigentümern schon vor dem Krisenfall bzw. bei sich abzeichnenden Problemen, die möglicherweise zu einer späteren Insolvenz führen, entsprechend eingreifen können.

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert von der österreichischen Bundes-regierung zusätzliche Regulierungsmaßnahmen, wie

  • die strikte Trennung des traditionellen Bankengeschäfts vom Investmentbanking (Verbot von Eigenhandel)

  • Beschränkung von Boni und Dividendenausschüttungen sowie Verbot von Akquisitionen für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten bzw. erhalten haben

  • eine effektive Beschränkung desGrößenwachstumvon Banken (z.B. Teilrückzug aus riskanten Geschäftsbereichen Zentral- und Osteuropas), sowie gegebenenfalls die Zerschlagung von Großbanken auf wirtschaftlich verträgliches Niveaukeine Bank darf mehrtoo big to failsein.

  • strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (wie zum Beispiel die volle Transparenz der Geschäfte sämtlicher Zweckgesellschaften im In- und Ausland)

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Antrag 08 / Bis Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer – Börsenumsatzsteuer wieder einführen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.

Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung Ausfälle aus veranschlagten, aber nicht realisierbaren Einnahmen, nicht aus höheren Massen- und Konsumsteuern bzw. ausgabeseitigen Maßnahmen, sondern aus vermögensbezogenen Steuerninsbesondere aus einer bereits erwähnten reformierter Börsenumsatzsteuer, einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer allgemeinen Vermögenssteuerersetzt werden.

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Antrag 07 / Öffentliche Aufträge an hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards binden!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung, Antragsbearbeitung 2
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.,, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die AK Wien unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.

Die Arbeiterkammer Wien fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Zielewie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratiezu unterstützen hilft.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.

Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.

Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.

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Antrag 06 / Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Vollversammlung der AK Wien Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.

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Antrag 05 / Für ein Reform der Grundsteuer!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Türkis: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der Verteilungs- und Steuergerechtigkeit, sowie zur Stärkung der kommunalen Haushalte die Grundsteuer dahingehend zu reformieren, dass zusätzliche Gemeindeeinnahmen im Umfang von mindestens 1 Mrd. Euro generiert werden können. Dabei ist aus Sicht der Arbeiterkammer besonders zu berücksichtigen, dass

  • die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Rahmen der Reform des Bewertungsverfahrens an realistische, dem Marktwert entsprechende Größen herangeführt wird (z.B. Erfassung von 90 % des Marktwertes)

  • die Reform der Grundbesteuerung unter weitestgehender Schonung kleiner und mittlerer Immobilienvermögen erfolgt, etwa über ein progressive Ausgestaltung der Steuersätze (z.B. ermäßigte Steuersätze für durchschnittliches Eigenheim)

  • entsprechende Vorkehrungen im Mietrecht getroffen werden müssen, um die vollständige bzw. unverhältnismäßige Überwälzung der angehobenen Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen zu verhindern.

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