Feiertagsordnung modernisieren!

Säkulare Feiertage

  • Neujahr 1.1.
  • Staatsfeiertag 1.5.
  • Nationalfeiertag 26.10.

Katholische Feiertage

  • Heilige Drei Könige, 6.1.
  • Ostermontag, beweglich
  • Christi Himmelfahrt, beweglich
  • Pfingstmontag, beweglich
  • Fronleichnam, beweglich
  • Mariä Himmelfahrt, 15.8.
  • Allerheiligen, 1.11.
  • Mariä Empfängnis, 8.12.
  • Christtag, 25.12.
  • Stefanitag, 16.12.

Evangelische Feiertage

  • Karfreitag, beweglich

Demir: „Die Feiertagsordnung begründet sich also vorwiegend aus christlichen Traditionen. Unsere Gesellschaft wird immer säkularer und pluralistischer. Arbeitszeitregelungen, die sich primär am Kalender der römisch-katholischen Kirche orientieren, sind daher nicht mehr zeitgemäß.“

GEMEINSAM wünscht sich eine flexiblere und modernere Feiertagsordnung, die es der/dem einzelnen Arbeitnehmer/in erlaubt, aufgrund seiner/ihrer religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen und Lebensentwürfe zu definieren, wann seine/ihre individuellen Feiertage sind.

Konkret sollen fünf Tage weiterhin allgemeine Feiertage bleiben: Die drei säkularen Feiertag, sowie Ostermontag und der Christtag.

Es wird dann eine Liste von Tagen definiert, die die wichtigsten Feiertage aller in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften sowie weitere säkulare Feier- und Gedenktage enthält. (z. B. Orthodoxe Weihnachten und Ostern, Kurban und Ramazan Bayram, Buß- und Bettag, Jom Kippur, Internationaler Frauentag, Christopher Street Day etc.)

„Jede/r Arbeitnehmer/in kann dann acht Tage aus dieser Liste als seine individuellen Feiertage definieren. Die Gesamtzahl der arbeitsfreien Feiertage wird dadurch nicht reduziert.“

Spezielle weitergehende Bestimmungen für bestimmte Berufsgruppen in anderen Gesetzen und in Kollektivverträgen sollen davon unberührt bleiben.

GEMEINSAM-Antrag

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Vorarlberg fordert den Gesetzgeber auf, das Arbeitsruhegesetz dahingehend zu flexibilisieren und zu modernisieren, dass Arbeitnehmer/innen einen Teil der Feiertage individuell aus einer Liste anerkannter möglicher Feiertage, die Festtage aller anerkannten Religionsgemeinschaften und weitere säkulare Feier- und Gedenktage enthält, frei wählen können.