Antrag 02 / Bessere Integration von ausländischen Studierenden in das Stipendiensystem

Derzeit haben Studierende ohne EWR-StaatsbürgerInnenschaft und Staatenlose einen stark beschränkten Zugang in das Stipendiensystem: Erst nach fünf Jahren unbeschränkt einkommenssteuerpflichtiger Arbeit, die sowohl der/die Studierende als auch mindestens ein Elternteil in Österreich leisten muss, darf der/die Studierende einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen.
EWR-StaatsbürgerInnen hingegen dürfen Studienbeihilfe beantragen, wenn mindestens ein Elternteil in Östererich berufstätig ist oder wenn der/die Studierende selbst mindestens zwei Jahre in Österreich gearbeitet hat und das Sudium eine Weiterbildungsmaßnahme darstellt.

Dieser Tatbestand stellt eine klare Diskriminierung von Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen und Staatenlosen dar. Gerade Studierende aus Ländern mit im Vergleich zu Österreich großen Kaufkraftunterschieden finden sich so in prekären Lebensverhältnissen wieder.

Umso schlimmer ist, dass Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen einen sehr eingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben.

 

Print Friendly, PDF & Email