Antrag 02 / Einführung einer Wiener Grundsicherung

Hintergrund:
15% der Wiener Wohnbevölkerung erzielt ein Einkommen unter der Armutsgefährdungs-schwelle von 785 Euro (2003). Die Zahl der SozialhilfebezieherInnen steigt enorm. Ein guter Teil der dieser Menschen erhält so genannte Richtsatzergänzungen, also Soziahilfe, obwohl sie einer entweder einer sehr schlecht entlohnten Beschäftigung nachgehen oder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben.
Von den österreichweit geschätzten 100.000 SozialhilefbezieherInnen leben ca. 70.000 in Wien.
Die Sozialhilferichtsätze liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle.

Begründung:
Niemand in Wien sollte im Bedarfsfall mit einer Leistung unter der anerkannten Armutsschwellen auskommen müssen.
Armutsbekämpfung heißt auch soziale Inklusion, Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Daher müssen Leistungen, die zur Verhinderung und Überwindung von Ausgrenzung wie Sozialberatung, Schuldnerberatung, Betreuungsleistungen, und vieles mehr leicht zugänglich für alle die es brauchen in ausreichender Zahl zu Verfügung stehen. Weiters muss die ausgleichende Wirkung von öffentlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Der leistbare Zugang für Menschen mit niedrigem Einkommen ist ein entscheidender Teilhabefaktor.

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