Antrag 02 – Verbesserung bei der Anerkennung von asbestbedingten Berufskrankheiten nach 27 b

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich dafür aus, die Verfahren zur Anerkennung von asbestbedingten Berufskrankheiten nach 27 b (Liste der Berufskrankheiten nach § 177 ASVG) deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Begründung: Der Tumor des Mesothels (Mesotheliom) ist ein Signaltumor für Asbestkontakt. Um an ihm zu erkranken, reichen oft schon geringe Mengen an Exposition, die auch schon lange zurückliegen kann. Dementsprechend schwierig ist es für betroffene, beruflich Asbest ausgesetzte Personen, eine Exposition nachzuweisen und damit eine Anerkennung als Berufskrankheit auszulösen. Da das Mesotheliom ein Tumor „höchster Malignität und Letalität“ https://www.researchgate.net/publication/245670703_Das_Mesotheliom_ein_Signaltumor_der_beruflichen_Asbeststaubgefahrdung ist und daher den Betroffenen durchwegs nur mehr eine sehr kurze Restlebenszeit zur Verfügung steht, sind sie oft nicht mehr in der Lage, das Beweisverfahren abzuschließen. Auch Beeinspruchungen des Versicherungsträgers können das Anerkennungsverfahren ungebührend lang verzögern. Die Zeitschrift „Das Recht der Arbeit“ hat einen dieser Fälle in der Ausgabe Nr. 4/2022 („Beweisproblematiken bei der Anerkennung einer Berufskrankheit anhand eines Falls einer Jahrzehnte zurückliegenden Asbest-Exposition“) beschrieben und einen Vorschlag für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren („modifizierter Anscheinsbeweis“) präsentiert. Auch eine Beweislastumkehr wäre geeignet.