Antrag 07 / Öffentliche Aufträge an hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards binden!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung, Antragsbearbeitung 2
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.,, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die AK Wien unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.

Die Arbeiterkammer Wien fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Ziele – wie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratie – zu unterstützen hilft.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.

Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.

Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.

Am 16. März 2012 erließ Frauenministerien Gabriele Heinisch-Hosek einen bemerkenswerten Erlass, wonach Ausschreibungen des Bundeskanzleramt – bis 100.000 Euro – an Frauenförderung gekoppelt werden muss. Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren werden nur noch solche Unternehmen berücksichtigt, die sich zu frauenfördernden Maßnahmen verpflichten.

Mit dieser begrüßenswerten Initiative seitens des Frauenministeriums wird einmal mehr belegt, welche Rolle öffentliche Auftragsvergabe bei der Erreichung gesellschaftspolitisch wünschenswerter Ziele – in diesem Falle Frauenförderung bzw. Gleichstellungspolitik – spielen kann. Mit dieser Maßnahme seitens des Bundeskanzleramts wird allerdings auch belegt, dass eine Ausschreibungspolitik, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, auch tatsächlich möglich ist.

Mit einer entsprechend ausgerichteten, öffentlichen Auftragspolitik könnten auch andere gesellschaftspolitisch erwünschten Ziele gefördert werden – neben Geschlechtergerechtigkeit etwa auch ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verträglichkeit und hohe innerbetriebliche demokratische und arbeitsrechtliche Standards.

Öffentliche Aufträge sind daher an entsprechend objektivierbare, gesetzlich geregelte und vergleichbare Standards zu binden, z.B. an veröffentlichungspflichtige und entsprechend zugängliche Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.

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