Antrag 08 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge

Die so genannte private Pensionsvorsorge boomt auf Grund der Politik der Verunsicherung, die ÖVP, FPÖ und neuerdings auch NEOs im Verbund mit privaten Versicherungen betreiben. Tatsache ist aber, dass jedes öffentliche Pensionssystem, das auf dem Umlageverfahren beruht, in jedem Fall wesentlich sicherer sein muss, als ein kapitalgedecktes Verfahren. Dies ganz allein schon deshalb, weil im Kapitaldeckungsverfahren theoretisch das ganze eingezahlte Kapital verloren gehen kann. In der Praxis der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der privaten Pensionsvorsorgefonds in Österreich spätestens seit Beginn der Finanzkrise 2008/2009 „unter Wasser“ sind. Heißt: Der bei Abschluss der jeweiligen Versicherungsverträge versprochene Veranlagungserfolg kann unmöglich erreicht werden.
Obwohl alle Modelle der so genannten privaten Pensionsvorsorge unsicher und daher in keinem Fall geeignet sind, ein System der Alterssicherung zu ergänzen, und obwohl private Pensionsvorsorge die Wirtschaftskraft dieses Landes bedeutend schwächt, indem sie Beiträge dem Wirtschaftskreislauf entzieht und in einen hochspekulativen Finanzkreislauf transferiert, subventionierten die SteuerzahlerInnen dieses Land die Gewinne von Privatversicherungen im Jahr 2014 mit € 2 Mrd., ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten.
Diese € 2 Mrd. braucht die Republik jedoch für etwas anderes: Für Beschäftigungsmaßnahmen, Ausbau der Pflege und Betreuung, Verbesserung der Schule, für Soziales usw.
Neben der Einstellung der steuerlichen Förderung von privaten Versicherungen ist es notwendig, bisher in private Versicherungen investierte Beiträge zu sichern und in sichere sowie nachhaltige Leistungen umzuwandeln. Dazu schlagen wir zwei Möglichkeiten vor:
•    Die Überführung angesparter Beiträge aus einer Privatpension in die freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung (in der übrigens regelmäßig bessere Ergebnisse erzielt werden als in privaten Pensionen).
•    Die Überführung angesparter Beiträge aus einer Privatpension in einen einzurichtenden öffentlichen Pensionsfonds: Dieser veranlagt Beiträge langfristig in Bundesschätzen der Republik Österreich (festverzinsliche Wertpapiere). Damit werden gleich zwei Ziele erreicht: Die Republik borgt sich ihr benötigtes Geld nicht mehr bei Finanzinvestoren und -instituten, sondern bei den eigenen Bürger_innen und garantiert ihnen einen stabilen Vermögenszuwachs, der andernfalls Konzernen der Finanzindustrie zufällt. Gleichzeitig haftet die Republik für die so veranlagten Pensionen, garantiert eine fixe Verzinsung und macht damit die Entwicklung der Pensionsansprüche von jenen an den Finanzmärkten weitestgehend unabhängig.

 

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