Antrag 09 / Wiener Immobilienmarkt

Einige Änderungen des Mietrechts haben sich nicht bewährt.
Seit dem Wegfall der Kategoriemietzinse steigen die Wohnungsmieten ständig. Ein Grund ist die Indexbindung der Mietzinse.
Ein anderer ist darin zu suchen, dass Menschen, die eine Wohnung suchen, oft nur befristete Mietverträge angeboten werden. Die MieterInnen solcher Wohnungen unterlassen es meist – in der Hoffnung auf eine Verlängerung ihres Vertrages – bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung ihrer Mieten zu stellen. Bei einer Verlängerung wird dann der Mietzins stark angehoben. Dadurch können sich vor allem sozial schwache Personen kaum mehr eine Wohnung leisten.
Befristete Mietverträge sind niemals im Interesse der MieterInnen und daher abzulehnen.

Bei Geschäftsmieten kann der Mietzins durch den Vermieter gemäß den so genannten Marktbedingungen erhöht werden. Dadurch verschwinden kleine Handelsgeschäfte (Greißler, Papiergeschäfte, Drogerien usw. ) und Betriebe (Schuster, Schlosser, Elektriker usw), die die hohen Mieten nicht erwirtschaften können. Dieser Verlust an Nachversorgern bringt auch Nachteile für Konsumentinnen und Konsumenten.

Seit 2005 hat die verlierende Partei in einem Ausserstreitverfahren die Verfahrenskosten und Kosten eines Rechtsanwaltes, Notars, Gutachters oder Interessensvertreters der Gegenseite übernehmen. Viele MieterInnen wagen ob der drohenden Kosten nun nicht mehr, ihre Rechte einzufordern.

 

Print Friendly, PDF & Email