Antrag 1 / Anhebung des Wiener Sozialhilferichtsatzes auf die Armutsgefährdungsschwelle

 

Hintergrund:
15% der Wiener Wohnbevölkerung erzielt ein Einkommen unter der Armutsgefährdungs-schwelle von 785 Euro (2003). Die Zahl der SozialhilfebezieherInnen steigt enorm. Ein guter Teil der dieser Menschen erhält so genannte Richtsatzergänzungen, also Soziahilfe, obwohl sie einer entweder einer sehr schlecht entlohnten Beschäftigung nachgehen oder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben.
Von den österreichweit geschätzten 100.000 SozialhilefbezieherInnen leben ca. 70.000 in Wien.
Die Sozialhilferichtsätze liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle.
 

Begründung:
Niemand in Wien sollte im Bedarfsfall mit einer Leistung unter der anerkannten Armutsschwellen auskommen müssen. Wien soll daher in einer Sofortmaßnahme die Richtsätze für die Sozialhilfe anheben.

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