Antrag 11 / Wahlrecht – auch für MigrantInnen

Österreichs Demokratie weist eine große Defizit auf. Eine große Gruppe der Bevölkerung wird auf Dauer aus demokratischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen:  MigrantInnen nichtösterreichischer StaatsbürgerInnenschaft. Die oft beschworene und eingeforderte Integration ist eine Einbahn, wenn gleichzeitig elementare Rechte – nämlich auch über entsprechende Rahmenbedingungen demokratisch mitentscheiden zu dürfen – jenen verwehrt bleibt, die von „Integrationsmassnahmen“ unmittelbar betroffen sind.

Wir müssen – im Gegenteil zum allgemeinen Bekenntnis zu „Integration“ feststellen, dass sich die Problemlagen der in Österreich lebenden Menschen mit Migrationshintergrund verschärft haben. Der Slogan, „Integration von im Inland befindlichen MigratInnen vor Zuzug“, ist in Bedeutung und Umsetzung nur Schlagwort geblieben. Denn Integration im Sinne von Partizipation ist ausgeblieben. Viel eher herrscht wieder eine Stimmung von Angstmache vor Fremden. Diese hat bis jetzt weder das Leben der MigrantInnen noch der ÖsterreicherInnen erleichtert.

Integration findet in erster Linie auf kommunaler Ebene statt. Die Stadt Wien hat vor sechs Jahren erkannt: Beteiligung und Mitgestaltung sind die Grundsteine einer Demokratie. Ein Umsetzung des  Wahlrechts auf kommunaler Ebene wurde allerdings von der damals im Amt befindlichen Bundesregierung verhindert.

Nun ist eine Wahlrechtsreform im Parlament geplant – und damit die Möglichkeit, endlich das Wahlrecht für MigrantInnen nichtösterreichischer StaatsbürgerInnenschaft zu verankern.

 

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