Antrag 8 / Abschaffung der Erfolgsquote bei Förder- und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen bzw. psychischer Beeinträchtigung

Begründung:

Bei Rehabilitationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt für psychisch beeinträchtigte Personen zählt seit einigen Jahren eine Erfolgsquote. Die BeraterInnen in den Arbeitsassistenzen müssen die betroffenen Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, nur dann zählt es als Erfolg. Eine Erfolgsquote ist zu erfüllen, nur dann zählt eine Einrichtung als erfolgreich. Dies hat zur Folge, dass viele Personen, die Hilfe benötigen aber nicht oder noch nicht gleich den ersten Arbeitsmarkt erreichen können, keine Unterstützung und Beratung erhalten. Diese Personen sind daher massiv benachteiligt. Lebenslanger Empfang der Sozialhilfe ist die Folge, wobei manche davon eben durch Hilfe und Unterstützung sehr wohl etwas zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes beitragen könnten! Diese Hilfe bekommen sie durch die Erfolgsquote als Vorgabe für ein erfolgreiches Projekt nicht mehr.

Durch die nur ohne Erfolgsquote mögliche Hilfe von Arbeitsassistenzen, ist es in mehreren Schritten möglich, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen wieder in den Arbeitsmarkt oder einen Teilbereich des Arbeitsmarktes integriert werden. In der ersten Phase, dem „Clearing“, wird herausgefunden, wo einE KlientIn steht, was er/sie benötigt. In den weiteren Phasen bekommt er/sie Unterstützung, Schulung, Praktika. Dann wird er/sie oft noch bis zum Arbeitsplatz nachbetreut.

Das alles geht nur ohne Erfolgsdruck. Die oftmals chronisch kranken Menschen brauchen Zeit und Unterstützung, nur dann können sie auch einen Teil oder alles zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes beitragen. Damit werden die Gesellschaft und das Sozialsystem auch finanziell langfristig entlastet bzw. durch die dadurch wieder oder zusätzlich in den Arbeitsmarkt integrierten Menschen das Sozialsystem für andere ebenfalls bedürftige Menschen gestützt (Steuereinnahmen).

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