AUGE/UG unterstützt Forderungen der Flüchtlinge: Endlich Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen öffnen!

kein mensch illegal

 

Inzwischen folgen auch die Gewerkschaften unserer langjährigen Argumentation, dass die Verweigerung des Arbeitsmarktzuganges für Flüchtlinge nicht jene vor Arbeitsmarktkonkurrenz „schützt“, die einer „legalen“ Erwerbstätigkeit nachgehen. Vielmehr befördert das Abdrängen von AsylwerberInnen in „informelle“, „illegale“, arbeits- und sozialrechtlich nicht abgesicherte Arbeitsverhältnisse das genaue Gegenteil von „Schutz“ – wird doch der Druck auf Löhne und „reguläre“, arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeit durch Entstehen eines „informellen“ Arbeitsmarktes mit entsprechenden rechtlosen und ausbeuterischen „Billig“-Arbeitsverhältnissen tatsächlich erhöht.

 

Die AUGE/UG unterstützt daher auch die im Rahmen des „Protestmarschs“ der Flüchtlinge von Traiskirchen nach Wien sowie des „Refugee camps“ im Votivpark aufgestellten Forderungen, insbesondere jene nach Öffnung des Arbeitsmarkts für AsylwerberInnen:

 

  • Verbesserung der Grundversorgung von AsylwerberInnen (besserer Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Begleitung durch DolmetscherInnen bei Arztbesuchen, ausreichendes und gesundes Essen, bessere Arbeitsbedingungen in Traiskirchen, Schulbesuch für Kinder in regulären, österreichischen Schulen, Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln (Internet, internationale Fernsehsender etc.) und mehr Angebote an deutschen Sprachkursen und beruflicher Ausbildung)
  • raschere Verfahrensabwicklung
  • besserer Zugang zu Information und Rechtsberatung in eigener Sprache
  • bessere Qualifikation der DolmetscherInnen
  • Anerkennung des Flüchtlingsstatus
  • Recht auf Familienzusammeführung
  • Zugang zum Arbeitsmarkt für die Dauer des Asylverfahrens
  • gegen Übersiedlung in isolierte Unterkünfte
  • gegen Abschiebungen

 

Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber entsprechend auf, endlich den Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen für die Dauer des Asylverfahrens zu ermöglichen.

Wer hier lebt, muss einer legalen Arbeit zur eigenständigen Existenzsicherung nachgehen können.

Wer hier um Asyl ansucht hat das Recht auf ein faires Verfahren, meschenwürdige Unterkunft, Grundversorgung und Behandlung.

 

Aus dem AUGE/UG Programm:

 

“ …. ZuwanderInnen haben nach wie vor kein garantiertes Recht auf Familienleben. ZuwanderInnen haben nach wie vor keine Aufenthaltssicherheit, sollten sie ihren Arbeitsplatz verlieren. MigrantInnen stehen in vielen Fällen nach wie vor rechtlich an erster Stelle, wenn es um Kündigungen geht. AsylwerberInnen werden nach wie vor in illegale Beschäftigungsverhältnisse getrieben. Selbst wenn sie legal beschäftigt, längst integriert sind, sind sie im Falle eines negativen Bescheids von Abschiebung bedroht. Wen verwundert es da, dass soziale Ausgrenzung und wirtschaftliche Ausbeutung auf der Tagesordnung stehen: Wer traut sich schon, seine/ihre Rechte einzufordern, wenn dadurch nicht nur der Arbeitsplatz, sondern sogar der rechtmäßige Aufenthalt, ja die Existenzgrundlage der ganzen Familie auf dem Spiel stehen? Dadurch sind Lohndumping, Arbeitsplatzkonkurrenz, Entsolidarisierung etc. Tür und Tor geöffnet. Wer gegen die arbeitsrechtliche Gleichstellung von MigrantInnen ist, fördert das – und fördert damit Druck und Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz, die letztlich alle treffen, auch diejenigen, die meinen, durch Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen ihr Einkommen, ihren Job und ihren Lebensstandard sichern zu können. Wir wollen keine zwei Klassen von ArbeitnehmerInnen in jene mit österreichischem und jene mit anderem Reisepass, weil diese Spaltung den ArbeitnehmerInnen als Ganzes schadet.

Kein Mensch ist illegal – für ein humanitäres Bleiberecht

  • Es soll ein eigenes Verfahren zur Feststellung des Vorliegens eines Bleiberechts für Personen und Familien, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten, geschaffen werden, das rechtsstaatlichen Kriterien sowie den internationalen Verpflichtungen der Republik Österreich und der Judikatur von EGMR und VfGH entspricht. Dieses Verfahren ist nicht durch jene Behörde zu führen, die über asylrechtliche Verfahren oder Ausweisungen zu entscheiden hat.
  • Ein Bleiberecht für jene Menschen, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten, sich in Österreich integrieren konnten und zum 31. Oktober 2007 noch keine endgültige und rechtskräftige Entscheidung in ihren Verfahren nach fremden- oder asylrechtlichen Bestimmungen erhalten haben.
  • Ein unbedingtes Bleiberecht für jene Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien, die zumindest die Hälfte ihres bisherigen Lebens oder ihrer bisherigen Schul- und/oder Berufsausbildung in Österreich verbracht haben 

       ….

  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen: AsylwerberInnen sollen für die Dauer ihres Verfahrens die Möglichkeit bekommen, einer legalen Arbeit nachzugehen. Das ist das wirksamste und sicherste Mittel gegen oft unterstelltes Lohndumping und sichert eine eigenständige Existenzsicherung:
  • Keine Beschränkung der Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf Saison- und Erntearbeit.
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit AsylwerberInnen wieder Arbeitserlaubnis und Befreiungsschein erhalten können.
  • Anerkennung der Lehre als Ausbildung und somit ungehinderter Zugang (ohne Ersatzkraftverfahren!) für jugendliche AsylwerberInnen zu Lehrstellen.

 

Bereits 2005 – AUGE/UG Initiative in der AK Wien für einen freien Arbeitsmarktzugang von AsylwerberInnen:

 

Antrag 6

der AUGE/UG

Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 142. Vollversammlung der AK-Wien

am 15. April 2005

 

Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, anstatt der beschränkten Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen eine unbeschränkte Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt bis zum Ende ihres Asylverfahrens zu gewähren.

Die derzeit erlaubte geringfügige Beschäftigung reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.

 

Begründung:

Die Regelung der Bundesregierung stellt zwar im Vergleich zur Vergangenheit eine Verbesserung für AsylwerberInnen dar, doch das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ist keineswegs ausreichend für einen gesicherten Lebensunterhalt. Die geringfügige Beschäftigungsmöglichkeit gibt vor allem den Unternehmen die Möglichkeit, auf ein größeres Angebot von Arbeitskräften unter prekären Verhältnissen zurück zu greifen.

download Antrag

Print Friendly, PDF & Email