Antrag 11 / Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen im Falle einer diagnostizierten Burnout Erkrankung durch die Sozialversicherungsträger
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Um eine Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen bei einer diagnostizierten Burnout-Erkrankung zu verhindern, werden daher alle SozialversicherungsträgerInnen dazu aufgefordert, die gesamte Therapie und die dadurch entstehenden Behandlungskosten zu übernehmen und dem Beispiel der KFA zu folgen.
Der durch die fortschreitenden psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt entstehende volkswirtschaftliche Schaden von 3,3 Milliarden Euro sowie Folgekosten könnte so im Sinne aller Betroffenen eingedämmt werden.
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Antrag 10 / Keine Bezirksstellenschließungen der Wiener Gebietskrankenkasse
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien spricht sich daher gegen Schließungen von Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse aus und fordert die Wiederinbetriebnahme der jüngst geschlossenen Bezirksstelle 13 in 1130 Wien, Trauttmansdorffgasse 22.
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Antrag 9 / Recht auf Invaliditätspension auch für Personen ohne Berufsschutz
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KimIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Invaliditätspension auch für all jene Menschen geöffnet wird, die auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, durch Erwerbsarbeit ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Ein existenzsicherndes Einkommen ist jedenfalls nur dann anzunehmen, wenn durch Erwerbstätigkeit ein Jahres-Nettoeinkommen in der Höhe der von der Statistik Austria festgestellten Armutsgefährdungsschwelle erwirtschaftet werden kann.
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Antrag 8 / Rechtsmittel zur Einhaltung der Vereinbarung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, GA: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, auf, in Zusammenhang mit der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 138a Abs. 1 B-VG einen Feststellungsbescheid zu erwirken, mit dem festgestellt wird, dass bestimmte Bundesländer ihre Verpflichtungen aus der genannten Vereinbarung nicht erfüllen bzw. erfüllt haben.
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Antrag 7 / Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilfe
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomInter, BDFA: ja
FSG, FA, GA, Türkis: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ehestmöglich statt der entwertenden und niedrigen Ausbildungsbeihilfe die jeweils kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung erhalten.
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