Antrag 6 / “Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
FA, GA, Türpkis: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien tritt für eine sozialversicherungsrechtliche Einbeziehung aller Menschen in sogenannter „Beschäftigungstherapie“ in das System der sozialen Sicherung ein.
Weiterlesen...Antrag 5 / Beschränkung der täglichen Arbeitszeit ab 32°C
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag mehrheitlich abgelehnt
GA, BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, Persp., BM, GLB, Türkis, KomIntern: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, eine Rechtslage zu schaffen, mit der die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen unter Bedingungen einer Temperatur von 32° C oder mehr auf höchstens 2 Stunden pro Arbeitstag beschränkt wird.
Weiterlesen...Antrag 4 / Anhebung der Ausgleichstaxzahlung
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
GA, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
Türkis: nein
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgleichstaxe auf die Höhe des Durchschnittslohns des jeweiligen Betriebes angehoben wird.
Weiterlesen...Antrag 3 / Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, KOMIntern, BDFA: ja
FA, Türkis: nein
ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des Universitätsgesetzes (§98 Abs 4) wie folgt:
(4) Der Senat hat eine Entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen maximal die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.
Weiterlesen...Antrag 2 / Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
ÖAAB, GLB; Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Erweiterung des §98 Universitätsgesetzes wie folgt:
(4) Der Senat hat eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.
NEU:
(5) Der Betriebsrat für das allgemeine Personal und der Betriebsrat für das wissenschaftliche bzw. künstlerische Personal entsenden je eine Person in die Berufungskommission.
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