Antrag 1 / Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002: Anfügen des §7a Abs. 1 bis 5 – Für einen gemeinsamen Kollektivvertrag der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek!

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ARGE, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, FAIR: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes

Die 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert den Nationalrat auf, den Gesetzesantrag zur Änderung des Bundesmuseengesetzes 2002 zu beschließen und damit die Kollektivvertragsfähigkeit für die Bundesmuseenkonferenz festzulegen.
Die Arbeiterkammer Wien bekräftigt die Forderung der Beschäftigten der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek nach einem gemeinsamen Kollektivvertrag.
Die Arbeiterkammer Wien tritt daher an die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien mit dem Ersuchen heran, das Bundesmuseengesetz so abzuändern, dass die Bundesmuseenkonferenz institutionalisiert und deren Kollektivvertragsfähigkeit festgelegt wird.

Auf Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes vom 14. August 1998 wurden ab dem Folgejahr die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes aus der Bundesverwaltung ausgegliedert.
Zu diesen Museen gehören: die Albertina, der KHM-Museumsverband (Kunsthistorisches, Welt- und Theatermuseum), die Österreichische Galerie Belvedere, das MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst, das mumok – Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien, das Naturhistorische Museum Wien, das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek und die Österreichische Nationalbibliothek.
Von diesen mit Kollektivvertragsfähigkeit ausgestatteten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Kultureinrichtungen hat aber nur das KHM seit 1999 einen Kollektivvertrag! Alle anderen gingen und gehen diesbezüglich nach wie vor leer aus, wie der – auf der Homepage und am 1. Mai 2019 – durch die Kampagne der freiwilligen Betriebsrätekonferenz der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek propagierte Slogan „Wir gehen leer aus“ besagt.

Ständig wachsende BesucherInnenzahlen (2018 waren es 6,5 Millionen!) sind Indikatoren des Erfolgs dieser bedeutenden Institutionen, für deren Leistungen die Beschäftigten maßgeblich verantwortlich sind. Aber nicht nur die BesucherInnenzahlen sind seit der Ausgliederung angestiegen, sondern auch die Anzahl der MitarbeiterInnen. So waren in diesen Einrichtungen vor 20 Jahren ca. 1000 Personen beschäftigt, derzeit sind es rund 2600 MitarbeiterInnen, wobei aber nur ein Drittel von ihnen einem Kollektivvertrag unterliegen unterliegt.
Intransparenz, niedrige Entlohnung und Prekariat sind, um nur einige uns allen bekannte Begriffe und Folgeerscheinungen aufzuzählen, die Konsequenzen dieser Voraussetzungen ohne normative Mindeststandards.
Daher formulierten die engagierten BetriebsrätInnen der Bundesmuseen schon vor langer Zeit – sie gründeten bereits 2003 die eingangs erwähnte „freiwillige Betriebsrätekonferenz“ als Kommunikations- und Organisationsplattform – ihre Forderungen nach einem Kollektivvertrag für alle Bundesmuseen und die Nationalbibliothek.

Im Juli 2019 wurde demnach im Nationalrat ein Antrag zur Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes von 2002 eingebracht, der die Grundlage für einen gemeinsamen Kollektivvertrag für die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek schaffen sollte. Weiters ist darin vorgesehen, dass die in den Museumsordnungen festgelegte und daher bereits bestehende DirektorInnenkonferenz in Form eines Dachverbands aller Einrichtungen als Bundesmuseenkonferenz zu ersetzen und mit Kollektivvertragsfähigkeit auszustatten ist.
Der Antrag wurde dem Kulturausschuss zugewiesen. Da der Ausschuss vor der jüngsten Nationalratswahl jedoch nicht mehr zusammen trat zusammentrat, wurde dieser Antrag nicht mehr behandelt.

In einem Land wie Österreich, in dem für 98% aller ArbeitnehmerInnen Kollektivverträge abgeschlossen werden, hat der Großteil der MitarbeiterInnen dieser bedeutenden Kulturinstitutionen immer noch keinen Kollektivvertrag!