Antrag 2 / Berufsgesetz für Sozialarbeit

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ARGE, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, FAIR: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss  Arbeit und Arbeitsmarkt

Die 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit.

Bereits 2014 haben wir uns in einer Resolution für eine zeitgemäße Sozialarbeit und für ein entsprechendes Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen ausgesprochen. Seither hat es manche Bemühungen in diese Richtung gegeben, jedoch ohne sichtbares Ergebnis.
Im vergangenen Jahr ist dieser Missstand wieder besonders deutlich geworden. Als die Gesundheitsberufe registriert wurden, war die Soziale Arbeit ausgenommen. Die Begründung lautete: Sie würden unter keinerlei gesetzlichen Bestimmungen fallen.
Die gesetzliche Absicherung der Sozialen Arbeit mit einem Berufsgesetz für Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist überfällig.
Menschen, die durch ihre Berufswahl hauptberuflich in der Sozialen Arbeit tätig sind, müssen eine hohe Qualifikation mitbringen. Dazu gehört ein Fachhochschulstudium, das neben berufsspezifischen Inhalten (Methoden, Sozialarbeits-Wissenschaft etc.) Psychologie, Soziologie, Rechtsfächer etc. beinhaltet. Hinzu kommt noch ein hoher Anteil an Praxis und Selbstreflexion.
Selbstverständlich arbeitet die Soziale Arbeit mit allen benachbarten Sozial- und Gesundheitsberufen zusammen. Die Praxis, SozialarbeiterInnen durch Personen mit kürzeren Ausbildungsprofilen bzw. einfach durch Menschen mit sozialer Einstellung und Menschenverstand zu ersetzen, ist im Interesse der Bevölkerung und der Berufsgruppe jedenfalls abzulehnen.
Ein Berufsgesetz muss Qualitätsstandards festlegen, die Verschwiegenheitspflicht regeln, den Berufsschutz sichern, berufsethische Standards festlegen etc.