Antrag 08 – Energieversorgung sichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass auf europäischer Ebene der Energiecharta-Vertrag beendet wird.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, eine zentrale Koordinationsstelle zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben einzurichten.

Ausgegliederte Unternehmen sind abhängig von öffentlichen Mitteln, beauftragt gewinnorientiert zu wirtschaften und gesetzlich verpflichtet zur Teilnahme an Börsen-, Aktien- oder Wertpapiermärkten. Zur Absicherung ihrer Liefermengen planen Energieversorgungsunternehmen 1–2 Jahre voraus, Kraftwerke mit konstanter Leistung bieten ihr Produktionsvolumen auch für 1–2 Jahre im Voraus an und zwar über Energiehandelsbörsen wie EEX – European Energy Exchange in Leipzig. Eine Preisgarantie für künftige Energieabnehmer*innen gibt es nicht, deshalb ist mit finanziellen Sicherheitsleistungen die Option auf Lieferungen bei schwankenden Preisen zu gewährleisten. Diese Problemstellung hat vor wenigen Wochen der Energieversorger Wien Energie deutlich aufgezeigt.

Die Vorteile einer freien Anbieterwahl in einem liberalisierten Energiemarkt sind für Stromkonsument*innen derzeit nicht gegeben, weil der Wettbewerb unter Lieferant*innen vollkommen zum Erliegen gekommen ist. Die Großhandelspreise steigen weiter und Strompreiserhöhungen sind aufgrund der liberalen Ausgestaltung vieler Lieferverträge ohne politische Eingriffe vorprogrammiert.

Auf EU-Ebene muss daher in unmittelbarer Zukunft die Abkoppelung der Strom- von den Gaspreisen gelingen und das Merit-Order-Prinzip, das vorgibt, dass das teuerste Kraftwerk am Markt den Preis für Energie bestimmt, ist aufzugeben. Das schränkt einerseits die hohen Windfall-Profits (Marktlagen- bzw. Zufallsgewinne) von Billigstromerzeugenden ein, bringt aber andererseits den Energiemarkt wieder auf den Boden der Realität zurück. Mit einer Entkoppelung der Energiepreisgestaltung von Finanzmarktvorgaben und einer Aufhebung des Zwanges zum Börsenhandel kann es gelingen, Strompreise wieder an die tatsächlichen Erzeugungskosten anzupassen, und das Modell des Abschlusses von soliden Verträgen zwischen Energieerzeugern und -versorgern wird Standard. Der ursprünglichen Idee, auf dem freien Energiemarkt einen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten, kämen wir so als EU aber auch national wieder näher. Die EU-Staaten müssen gemeinsam den New Green Deal umsetzen! Dazu wird es notwendig sein, den Energiecharta-Vertrag (ECV) zu beenden. Dieses multilaterale Abkommen über Handel und Investitionen im Energiebereich schützt Investitionen in fossile Energieträger und enthält Sonderklagerechte für Konzerne, behindert so die Klimawende massiv und widerspricht den Zielen aus dem Pariser Klimaabkommen. Österreich kann – so wie Italien schon 2016 – auch als einzelnes Land aus dem ECV aussteigen.

In Österreich muss eine zentrale, bundesweit zuständige Koordinationsstelle für die Energieversorgung eingerichtet werden. Die Aufgaben dieser Koordinationsstelle sollten insbesondere umfassen:
• die Überwachung des österreichischen Energiemarktes,
• eine transparente und für alle leistbare Energiepreisgestaltung,
• die gerechte Umverteilung von Windfall-Profits (= Übergewinnen) vor deren endgültiger Abschaffung,
• die Koordination und den raschen Ausbau von klimasicheren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf dem gesamten Bundesgebiet unter aktiver Einbindung und fairer Beteiligung der Zivilgesellschaft,
• die Herstellung von flächendeckender Netzwerkanbindung und den Ausbau klimawirksamer Infrastruktur vom Haushalt bis zum Großbetrieb,
• die Entwicklung von Speicherkraftwerken zur Folgenutzung von Batterien und anderen energietechnisch verwertbaren Abfällen sowie die Unterstützung bei der Errichtung von Stromspeichern in Haushalten, die Photovoltaikanlagen anschaffen,
• den Ausbau von Kreislaufwirtschaft in allen Produktions- und Dienstleistungsbereichen und in Produktverwertungsketten,
• die Einrichtung von unabhängigen und mobilen Energieberatungsstellen, die Informationen bereitstellen für Einzelpersonen, Haus- und Dorfgemeinschaften sowie für Betriebe und Unternehmen,
• die Organisation und Begleitung eines wirksamen Ausstiegs aus fossilen Energien,
• die Einrichtung von Energie- und Klimahilfsfonds, die die dringend notwendige Klimawende in Österreich unterstützend begleiten.