Antrag 19 / Für ein Bleiberecht für gut integrierte Menschen! Für ein rechtsstaatliches Verfahren!

* Die Vollversammlung der AK-Wien tritt für die Schaffung eines eigenen, rechtsstaatlichen Kriterien, den internationalen Verpflichtungen der Republik Österreich sowie der Judikatur von EGMR und VfGH entsprechenden Verfahrens zur Feststellung des Vorliegens eines Bleiberechts für Personen und Familien ein, die sich bereits drei Jahre oder länger in Österreich aufhalten. Dieses Verfahren ist nicht durch jene Behörde zu führen, die über asylrechtliche Verfahren oder Ausweisungen zu entscheiden hat.

* Die Vollversammlung der AK-Wien tritt für ein unbedingtes Bleiberecht für jene Kinder und Jugendliche sowie deren Familien ein, die zumindest die Hälfte ihres bisherigen Lebens oder ihrer bisherigen Schul- und/oder Berufsausbildung in Österreich absolviert haben.

* Die Vollversammlung der AK-Wien fordert die Innenministerin dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Entscheidungen des EGMR sowie des VfGH dargelegten Grundsätze zur Entscheidung über die Zulässigkeit von Eingriffen in Rechte nach Art. 8 EMRK endlich sowohl in die Gesetzeslage wie auch in die praktische Tätigkeit der Behörden einfließen.

 

Begründung

Die eben erst beschlossene Änderung des Fremdenrechts löst kein Problem und erfüllt nicht die Ansprüche, die der VfGH in seiner Judikatur formuliert hat. Das neu geschaffene Verfahren für das Übergangsrecht entspricht nicht dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit; und auch für die Zukunft sind neu auftretende Probleme zu erwarten, da die Prüfung des Vorliegens eines Anspruchs nach Art. 8 EMRK an vage und zum Teil konventionswidrige Umstände gebunden ist.

Wer dieses Problem weiter aufschiebt, beliefert rechtsextremistischen Parteien, PolitikerInnen, Gruppen und Stimmungslagen Substanz für rassistische Stimmungsmache und beteiligt sich auf diese Weise zumindest indirekt an selbiger. Er beschädigt damit nicht nur die Demokratie, sondern über die Vertreibung gut integrierter Menschen auch noch den Wirtschaftsstandort.

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