Antrag 08 / Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes

In Österreich sind ca. 97 % der in der Privatwirtschaft tätigen ArbeitnehmerInnen kollektivvertraglich erfasst. Das Engagement der Gewerkschaften im Rahmen der Kollekivvertragspolitik der letzten Jahre hat deutliche Fortschritte in der Verankerung von Mindestlöhnen in Höhe von € 1.000,- erzielt. Dennoch verdienen ca. 4 % der unselbständig Beschäftigten nach wie vor weniger als € 7,- die Stunde und steigt die Zahl der “working poor.”
Im Bereich der Angestellten bei Rechtsanwälten, Notaren, ÄrztInnen und ZahnärztInnen ist ein Mindestlohn von € 1.000,- nach wie vor nicht Realität. Zusätzlich steigt die Lohndrift durch die Entstehung und bewußte, staatliche Förderung einen Niedriglohnsektors (Stichwort Dienstleistungsscheck, Kombilohn).
Bezogen auf die Situation in der BRD findet sich in den WSI-Informationen 7/2003 folgender Kommentar: “Über die letzten Jahrzehnte haben sich ganze Branchen, Berufe oder Regionen als Niedriglohnbranche herausgebildet. Signifikant treten Niedrigeinkommen im Dienstleistungssektor auf und betreffen überwiegend weibliche Beschäftigte. Die Gastronomie, der Einzelhandel, die Textilindustrie oder die Gebäudereinigung gehören zu den typischen Niedriglohnbranchen. Mit 80 % sind überdurchschnittlich Frauen von Niedrigeinkommen betroffen und zwar altersunabhängig, trotz Berufsausbildung und trotz Tarifvertrag.” Eine Tendenz der Prekarisierung, die sich auch in Österreich beobachten lässt und die sicher nicht nur auf die BRD beschränkt bleibt. Es ist kein Zufall, dass gerade die oben erwähnten Niedriglohnbranchen in der Regel niedrige gewerkschaftliche Organsisationsgrade aufweisen. Und dass besonders Frauen und MigrantInnen in diesem Sektor arbeiten. Es ist erschreckend und nicht zu akzeptieren, dass in Österreich 235.000 armutsgefährdete Personen in Haushalten mit voller Erwerbsintensität leben (Bericht über die soziale Lage 2003 – 2004, Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz).
Besondere Bedeutung kommt der Verankerung von Mindestlöhnen pro geleisteter Stunde zu. Diese müssen ihre Gültigkeit auch in atypischen Beschäftigungsformen (Teilzeitbeschäftigung, freie DienstnehmerInnen etc.) entfalten. Damit wäre eine Mindestentgeltung – insbesondere für freie DienstnehmerInnen – gegeben und damit ein erweiterter sozialer Schutz.
Die Verankerung eines gesetzlichen Mindestlohnes steht dabei nicht im Widerspruch zu gewerkschaftlicher Lohnpolitik. Einerseits ist ein solcher in zahlreichen europäischen Ländern bereits Realität, andererseits gibt es auch in anderen ArbeitnehmerInnen betreffenden Fragen gesetzliche Regelungen (z.B. Arbeitszeit). Sicherzustellen ist jedenfalls eine Mitwirkung der Gewerkschaften bei entsprechenden Mindestlohnstandards auf gesetzlicher Ebene.