Antrag 3 / Sozialverträglichkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren

Die Auswirkung von Landesgesetzen soll auf solider sozialwissenschaftlicher Grundlage geprüft werden, damit eine verlässliche Basis für die politische Beurteilung vorhanden ist. Es ist nicht einzusehen, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen bei der Rechtssetzung automatisch überprüft werden und die soziale Komponente – in der Bedeutung für die betroffenen Menschen sowie in einer Gesamtsicht der Gesellschaft – weniger Relevanz haben. Solch eine Sozialverträglichkeitsprüfung soll die Diskussion über soziale Auswirkungen von Politik und die Stellungnahmen der Arbeiterkammer auf eine sachliche Grundlage stellen.

Download: AUGE03 Sozialvertraeglichkeitspruefung im Gesetzgebungsverfahren

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