Resolution 03 / Kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung sozialer Sicherungssysteme erarbeiten

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Resolution mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung der Systeme sozialer Sicherheit zu erarbeiten und baldmöglichst durch entsprechende Gesetzgebungen zu etablieren.

Der viel zitierte ‚digitale Wandel‘ in unserer Arbeitswelt oder die sog. ‚vierte technologische Revolution‘ wird in hohem Maße Änderungen für die Formen der Erwerbsarbeit bringen, sich aber auch auf die Organisation und Finanzierung sozialer Schutzsysteme auswirken.

Dieser wirtschaftliche Strukturwandel  mit seinen vielfach veränderten, prekären Erwerbsformen (Verlagerung unternehmerischer Risiken auf abhängig Beschäftigte, zero-hours-contracts, crowd-work) mit der Folge einer starken Erosion des Schutzes der ArbeitnehmerInnen bedarf wieder erneuter Überlegungen zur Aufrechterhaltung unseres sozialen Sicherungssystems.

Eine der  zentralen Fragen wird künftig sein, wie Finanzierung, Leistungsstandards und Deckungsgrade der sozialen Sicherung in Österreich aufrechterhalten werden können.

Ein Sozialversicherungssystem, das in Bezug auf seine Finanzierung und Leistung im Wesentlichen an Erwerbseinkommen gebunden ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig nicht mehr zur sozialen Sicherheit der Erwerbstätigen ausreichen.

In entsprechenden Studien wird ein deutlicher Produktivitätssprung durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, u.a. mit digitalem Wirtschaften, prognostiziert. Das Produktivitätswachstum soll bis zu 30% betragen.

Ziel muss es daher sein, ein soziales Schutzsystem zu etablieren, das diese veränderten Ausgangslagen in die sozialen Sicherungssysteme miteinbezieht.

Kapitalbasierte Abgaben (z.B. Wertschöpfungsabgaben) der Unternehmen als Beiträge zur sozialen Sicherung der im wirtschaftlichen Strukturwandel Erwerbstätigen hätten zur Folge, Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit nur mehr wenig mit Abgaben zu belasten und würden eine angemessene Verteilung der Lasten des Strukturwandels zwischen Arbeit und Kapital darstellen.

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