Alle Beiträge von Ina Dergaschnig

Endlich wird das Kilometergeld erhöht – dank ÖGB!

Schon die Abschaffung der Kalten Progression war ein Gewerkschaftserfolg. Jetzt wurden weitere ÖGB-Forderungen erfüllt, einiges fehlt aber weiterhin.

Mit der Abschaffung der Kalten Progression wurde 2023 eine langjährige ÖGB-Forderung endlich erfüllt – aber: Es blieb das sogenannte „politische Drittel“, dessen Verteilung lange offen war. Jetzt ist klar: Auch hier gibt es einen Gewerkschaftserfolg, einige Forderungen wurden erfüllt. Der Druck hat sich also (wieder einmal) gelohnt! Denn die sozial gerechte Rückverteilung vor allem an Arbeitnehmer:innen war von Anfang an ein wesentliches Anliegen des ÖGB. Denn dabei geht es allein 2024 um rund 650 Millionen Euro.

Kilometergeld wird endlich angehoben

Jetzt wird unter anderem das Kilometergeld einheitlich für Pkw, Motorräder und Fahrräder zwar nicht auf die vom ÖGB geforderten 60 Cent, aber immerhin auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. Der Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen steigt und auch die stärkere Anhebung der Tarifstufen und Absetzbeträge sind positiv. Ebenso die (leichte) Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder. „Dass die Regierung hier auf ÖGB und AK gehört hat, ist erfreulich“, erklärt ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann, die aber auch daran erinnert, dass die Forderungen aufrecht bleiben, denn die Erhöhungen sind niedriger ausgefallen, als gefordert.

Aber: Wichtige Freibeträge wie zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, die seit 1988 unverändert ist, wurde nicht angehoben – eine große Chance wurde nicht genutzt. Und: Aufgrund weiterer Änderungen der Bundesregierung zahlen Selbstständige mit 55.000 Euro Betriebseinnahmen künftig de facto nur mehr 1.000 Euro Einkommenssteuer, während Arbeitnehmer*innen mit demselben Bruttogehalt 6.500 Euro Lohnsteuer zahlen müssen. „Was haben sich ÖVP und Grüne dabei gedacht, dass Selbstständige und Freie Dienstnehmer*innen teilweise gar keine Steuern mehr zahlen sollen?“, fragt Fuhrmann.

ÖGB und AK machen konkrete Vorschläge

Die Expertinnen und Experten des ÖGB haben schon zuvor klar benannt, wo Handlungsbedarf besteht und entsprechende Maßnahmen aufgezeigt. Unter anderem eben die Erhöhung des Kilometergeldes und noch einige Maßnahmen mehr. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, sich intensiver mit den ÖGB-Forderungen auseinanderzusetzen.

Die Vorschläge

  • Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 300 Euro (aktuell 132 Euro) 

  • Erhöhung des Kilometergelds auf 60 Cent pro Kilometer 

  • Erhöhung Taggelder auf 55 Euro/ Nächtigungsgelder auf 31 Euro

  • Erhöhung des Veranlagungsfreibetrags von aktuell 730 Euro auf 1.600 Euro 

  • Reduktion des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen

  • Valorisierung Homeoffice-Pauschale

  • Reform der Pendlerpauschale in Richtung einkommensunabhängigem Pendlerabsetzbetrag

  • Juli 2024

PRO-GE kritisiert Versagen bei Teuerungsbekämpfung und die Kürzung des AMS-Budgets

Binder zu Ministern Kocher und Brunner: „Bei so viel unverschämtem Selbstlob bleibt einem die Spucke weg“

Österreich hatte in der Vergangenheit über Monate hinweg eine der höchsten Inflationsraten in der Eurozone. Zweistellige Teuerungsraten mit enormen Belastungen für die Bevölkerung, die unter anderem existenzbedrohende Energiepreise und ständig steigenden Wohnkosten stemmen mussten. „Die Regierung hat bei der Bekämpfung der Inflation völlig versagt. Türkis-grün hat die Teuerungswelle einfach voll durchrauschen lassen. Der Jubel der beiden Minister Kocher und Brunner über die Schnellschätzung für Juni mit drei Prozent ist ein Schlag in die Magengrube für alle Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen“, sagt Reinhold Binder, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE).

Mit den Worten, die Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation in Österreich würden „nachhaltig Wirkung zeigen“, werden Wirtschaftsminister Martin Kocher und Finanzminister Magnus Brunner von der APA zitiert. „Welche Maßnahmen die Minister hier in die Waagschale werfen, wissen wohl nur die beiden selbst. Die unwirksame Mietpreisbremse oder die rasch verpuffenden Einmalzahlungen können es jedenfalls nicht sein. Bei so viel unverschämtem und unangebrachtem Selbstlob bleibt einem richtig die Spucke weg“, kritisiert Binder, der in diesem Zusammenhang auch auf die schwierige wirtschaftliche Situation aufmerksam macht. „Die Arbeitslosenzahlen steigen, vor allem in der Industrie und die Antwort von Minister Kocher ist die Kürzung des AMS-Budgets um 95 Mio. Euro. Das heißt weniger Angebote für jene, die länger arbeitslos sind und Einsparungen bei Qualifizierungsmaßnahmen. Der Fachkräftebedarf lässt sich so sicher nicht beheben“, betont Binder.

Juli 2024
 

Wer von Armut redet, darf von Reichtum nicht schweigen

Der aktuelle Sozialbericht zeigt deutlich: Die soziale Ungleichheit wächst, und besonders stark wird dies bei der Vermögensverteilung sichtbar. Während die Hälfte der Bevölkerung: lediglich 5 % des Vermögens besitzt, verfügen die reichsten 10 % über mehr als die Hälfte des Vermögens. Diese Zahlen verdeutlichen die enormen Ausmaße, die die Ungleichheit bei der Vermögensverteilung bereits erreicht hat.

Es ist essenziell, dass dieses Thema nicht verschwiegen wird. Wir brauchen einen offenen, öffentlichen Diskurs darüber, wie diese extreme Ungleichheit korrigiert werden kann. Maßnahmen, wie die Auftrittsverbote, die von der OeNB-Führung gegenüber den OeNB-Expert, welche am Sozialbericht mitgewirkt haben, verhängt wurden, sind inakzeptabel und müssen rückgängig gemacht werden.

Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft des Sozialstaates wird zuführen sein fordern die unabhängigen Gewerkschafterinnen Kärnten. Der Sozialbericht liefert wertvolle Impulse dazu und sollte als Grundlage für weitere Diskussionen und Entscheidungen genutzt werden.

Keine Sparpakete der Politik auf Kosten der Pensionen: 480 Versicherungsmonate sind genug!

Die Alternativen Unabhängigen Gewerkschafterinnen Kärnten (AUGE Kärnten) fordern eine dringende Änderung der Pensionsgesetze in Österreich. Die aktuelle Debatte um eine Anhebung des Pensionsalters lehnen wir entschieden ab.

Wir sagen klar: 480 Versicherungsmonate sind genug für eine abschlagsfreie Pension!

Wir unterstützen die Möglichkeit für diejenigen, die länger arbeiten möchten, dies auch zu tun. Aber es darf keine Verpflichtung geben, die Menschen zwingt, bis zum Lebensende zu arbeiten. Ein menschenwürdiges Leben im Alter muss für alle möglich sein.

Die derzeitige Politik der ÖVP, FPÖ und NEOS dient nur den Reichen und fördert moderne Sklaverei und Ausbeutung von Beamten, Angestellten und Arbeitern. Diese Parteien haben gezeigt, dass sie wenig Interesse daran haben, die Bedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung zu berücksichtigen. Ihre Maßnahmen zielen darauf ab, uns bis zum Tode arbeiten zu lassen. Das hat nichts mit Demokratie zu tun.

Deshalb fordern wir, die AUGE Kärnten, eine gesetzliche Änderung: 480 Versicherungsmonate müssen für alle Beamten, Arbeiter und Angestellten ausreichend sein, um in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen.

Wir rufen alle Betroffenen und Unterstützer auf, sich uns anzuschließen und für eine faire und gerechte Pensionsregelung zu kämpfen. Gemeinsam können wir zeigen, dass Solidarität und Gerechtigkeit keine leeren Worte sind, sondern Prinzipien, die unser Arbeits- und Gesellschaftsleben prägen müssen.

Betriebsurlaub – das gilt, wenn die ganze Firma auf Urlaub geht!

In vielen österreichischen Betrieben gibt es den sogenannten Betriebsurlaub. Egal ob zur Sommer- oder Weihnachtszeit, der kollektiv festgelegte Urlaub hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*innen weitreichende Auswirkungen. 

  1. Was bedeutet Betriebsurlaub?

Unter Betriebsurlaub versteht man in der Praxis die (zumindest teilweise) Schließung eines Betriebes. Während dieser Zeit hat die gesamte Belegschaft (oder zumindest ein Teil davon) Urlaub.    

Ein Beispiel: Ein Unternehmen vereinbart mit den Beschäftigten, dass der Betrieb in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt und die Arbeitnehmer*innen Urlaub konsumieren. Hier spricht man von Betriebsurlaub.   

  1. Muss Betriebsurlaub vereint werden?

Ja. Das Urlaubsgesetz sieht grundsätzlich vor, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantritts immer zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu vereinbaren ist.

Das heißt, dass beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in dem Zeitpunkt und der Dauer des Betriebsurlaubs zustimmen müssen.  

Grundsätzlich ist es auch zulässig, den Betriebsurlaub im Voraus zu vereinbaren – zum Beispiel, wenn Dauer und Zeitpunkt des Betriebsurlaubs bereits im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Es muss aber noch ein ausreichender Teil des gesamten Urlaubs zur freien Gestaltung zur Verfügung bleiben.

Der Betriebsurlaub darf maximal zwei Wochen dauern. 

  1. Kann mir die Firma Betriebsurlaub vorschreiben?

Grundsätzlich nein, denn – wie bereits erwähnt – kann Urlaub nie einseitig angeordnet werden. Es müssen immer Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in zustimmen.   

  1. Was passiert, wenn ich einem Betriebsurlaub nicht zustimme und mein Betrieb aber dennoch geschlossen ist?

Stimmt man dem Betriebsurlaub (etwa bereits vorab im Arbeitsvertrag) nicht zu und sagt, dass man während des Zeitraums des „Betriebsurlaubes“ arbeitsbereit ist, bekommt man weiter sein Entgelt bezahlt – auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird. Es wird auch kein Urlaub abgezogen.

So sieht es das Gesetz vor. In der Realität bzw. im Arbeitsalltag wird das trotzdem eher nicht so ablaufen, sondern es ist wahrscheinlicher, dass dann kein Arbeitsvertrag zustande kommen wird.

  1. Wer entscheidet über Betriebsurlaub?

Betriebe entscheiden sich oft für einen Betriebsurlaub, wenn wie z. B. im Sommer eine geringere Auftragslage herrscht und sie sich so Kosten ersparen können. 

Häufig wird der Betriebsurlaub in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Solche Vereinbarungen kann nur der Betriebsrat abschließen. Wenn es eine solche Vereinbarung gibt, ist sie für den einzelnen Arbeitnehmer bzw. die einzelne Arbeitnehmerin aber nur ein Vorschlag für den Urlaubsverbrauch.

Die Zustimmung zum Betriebsurlaub kann daher nicht durch eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebsrat ersetzt werden. 

Niemand ist verpflichtet, diesen anzunehmen. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann also seine Zustimmung verweigern.     

  1. Wie lange darf ein Betriebsurlaub dauern?

Maximal zwei Wochen. Die Tage des Betriebsurlaubs werden vom Urlaubskonto abgezogen. 

  1. Muss Betriebsurlaub immer zum gleichen Zeitpunkt stattfinden?

Nein. Er muss aber jedes Mal vereinbart werden.

  1. Was mache ich, wenn ich im Betriebsurlaub krank werde bzw. was gilt dann?

Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Das heißt: Die Tage, an denen man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht.

Wer krank ist, sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können.

Die Bestätigung ist umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt, damit die Urlaubstage erhalten bleiben.