Antrag 12 / Uni-Kollektivvertrag: Einführung von paritätisch besetzten Bewertungskommissionen

 

Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ist gemäß dem Auftrag des UG 2002 ausverhandelt worden und wurde 2007 paraphiert. Der Kollektivvertrag ist wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der Universitäten. Bei Inkrafttreten des Kollektivvertrages muss für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten eine gerechte, nachvollziehbare und tätigkeitsbezogene Einstufung erfolgen.

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