Antrag 06 – Reinigungskräfte eingliedern! Öffentliche und öffentlichkeitsnahe Institutionen müssen Vorbilder sein!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer fordert im ersten Schritt öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Institutionen auf, die Reinigungskräfte in ihren Betrieb einzugliedern.
  • Die Bundesarbeitskammer gliedert alle ihre Reinigungskräfte bis März 2022 ein.

​ Beschäftigte in der Reinigungsbranche leisten einen wichtigen Beitrag: Sie sorgen für Sauberkeit und nicht zuletzt auch für eine bessere Gesundheit am Arbeitsplatz. Meist ungesehen und häufig zu wenig wertgeschätzt halten sie mit ihrer Tätigkeit unser System am Laufen. Reinigungsarbeit wird größtenteils von Frauen erbracht, sowie häufig von Migrantinnen und Migranten. Die Entlohnung ist in der Branche indes im Vergleich eher niedrig, die Arbeitsbedingungen schlecht. Zudem sind viele Reinigungskräfte in ausgegliederten Betrieben, bei Leiharbeitsfirmen bzw. nicht direkt im Unternehmen angestellt. Das schafft zusätzliche Probleme und erschwert die Vertretung.

​Es braucht eine höhere Wertschätzung für diesen Beruf!

​Die Problemlage zeigt auch die aktuelle AK Studie auf:
Reinigung während Corona
„Die Reinigung „kritischer Bereiche“ wie etwa in Krankhäusern und Supermärkten gewann während der Covid-19-Krise noch mehr an Bedeutung. Auf der anderen Seite wurde durch die Verlagerung vieler Bürotätigkeiten ins Home-Office die Reinigung von Büroräumen obsolet. Manche AuftraggeberInnen haben in dieser Situation Verträge mit Reinigungsunternehmen kurzfristig gekündigt. In einigen Fällen fristwidrig. Während Auftraggeber und Auftragnehmer vor Gericht streiten, wurden die MitarbeiterInnen in solchen Fällen vielfach auf die Straße gesetzt und werden von einem Erfolg ihres Auftraggebers vor Gericht nichts sehen. Einige Unternehmen nutzten hingegen die Kurzarbeit.

Arbeitsrechtsprobleme
Zwei Prozent aller unselbständig Beschäftigten arbeiten in der Reinigung. Aber mehr als vier Prozent aller Arbeitsrechts-Beratungen entfallen auf Reinigungskräfte. Schreiben an die Arbeitgeber werden dreieinhalb Mal häufiger nötig als im Durchschnitt der Beschäftigten. Der Gang vor Gericht – vom Einbringen einer Klage, über Vergleichsverhandlungen bis hin zum Prozess – ist ebenso häufiger notwendig.
Die Probleme, mit denen die Menschen zur AK kommen, spiegeln die Situation in der Reinigung gut wieder:

1. Es geht um falsche Berechnung der Lohnansprüche bei Kündigung, insbesondere fehlen Stunden und Zuschläge. Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt, Pausen abgezogen, die nie gehalten werden konnten, das Umziehen wird nicht als Arbeitszeit gerechnet.

2. Kündigung im Krankenstand, die vordatiert wird, um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen.

3. Permanente Änderungen von Lage und Ausmaß der Arbeitszeit, um sich Zuschläge zu ersparen und um eine schwankende Auftragslage, also das unternehmerische Risiko, an die ArbeitnehmerInnen weiter zu geben.

4. Zu viel Arbeit für die vorgegebene Zeit, was regelmäßig zu unbezahlter Mehrarbeit führt.

​ Unsere Forderung nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen sind aufrecht. Zudem braucht es aber auch ein Problemverständnis dafür, dass Reinigung oft ausgegliedert wird. Das bedeutet, der Betrieb lagert damit die Probleme aus und putzt sich damit ab. Der Betrieb ist damit nicht mehr Hauptverantwortlich für seine Reinigungskräfte, sondern das Subunternehmen, die Leiharbeitsfirma, etc.

Wertschätzung sieht anders aus! Wir finden öffentliche und öffentlichkeitsnahe Institutionen müssen mit guten Beispiel vorangehen und ihre Reinigungskräfte fix anstellen und in den eigenen Betrieb eingliedern!