Niederösterreich

Antrag 04/ Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!

Antrag 04 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015

Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10. fordert folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:

  1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben;
  2. Erleichterung der Nachweisbarkeit von Arbeitsverhältnissen – Beweislastumkehr; 
  3. Abschaffung von arbeitsrechtlichen Verfallsfristen von unter drei Jahren;
  4. Gesicherter Aufenthalt während arbeitsrechtlichen Verfahren;
  5. Umsetzung des Rechts auf Parteienstellung für ArbeitnehmerInnen, für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragt wird;
  6. Abschaffung der Bestrafung von undokumentiert Arbeitenden bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Pflichten der ArbeitgeberInnen.

Details und Begründung(en): 

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Antrag 05/ Für die Stärkung der Gemeinnützigkeit bei der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen

Antrag 05 der AUGE/UG – zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.10. möge beschließen – die AK Nö fordert:

Die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts von gemeinnützigen Organisationen als zentrales Kriterium in der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen.

 

Begründung:

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Antrag 06/ Novelierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung

Antrag 06 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:

Die Arbeiterkammer setzt sich für eine Novelierung des AK Gesetzes bzw. der AK Wahlordnung mit folgenden Punkten ein

  1. Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichniss erfasst und zur Wahl eingeladen.
  2. Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
  3. Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
  4. Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
  5. Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren

Begründung: 

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Antrag 07/ Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015

Antrag 07 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Nö am 28.10.2015 möge beschließen:

Die AK Nö fordert, die regierungsseitig angekündigte Erhöhung der Negativsteuer von Euro 110 auf max. Euro 400/Jahr im Rahmen der Steuerreform vorzuziehen und bereits mit dem Kalenderjahr 2015 gültig werden zu lassen.

Mit dem Vorziehen der Erhöhung der Negativsteuer würden insbesondere untere Einkommensschichten finanziell gestärkt und würde bereits im Kalenderjahr 2016 eine unmittelbar konjunkturwirksame Entlastung für einkommensschwache ArbeitnehmerInnengruppen erzielt.

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Antrag 08/ Keine Zustimmung zum Trade in Services Agreement (TiSA)

Antrag 08 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015

Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 möge beschließen: Die Vollversammlung der AK Nö fordert die österreichische Bundesregierung, die Abgeordneten zum Nationalrat und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament auf :

  • keinem Handelsabkommen zuzustimmen, durch die die politischen Handlungsspielräume für die Erbringung, Regulierung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen eingeschränkt werden;
  • sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum plurilateralen Handelsabkommen TiSA einzusetzen;
  • für einen grundlegenden Kurswechsel der EU-Handelspolitik – Verankerung von Sozial- und Umweltstandards, Sicherstellung von ArbeitnehmerInnenrechten, Herausnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich etwaiger Freihandelsabkommen – einzutreten.

Begründung:

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