Niederösterreich

Antrag 09/ Für eine langfristige Finanzierung von Pflege durch vermögensbezogene Steuern, insbesondere aus einer reformierten Erbschaftssteuer

Antrag 09 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015

Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 möge beschließen:

Die AK Nö fordert

  • Einführung vermögensbezogener Steuern – insbesondere einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer – zur solidarischen Finanzierung von Pflegeleistungen
  • Pflege muss als Kernkompetenz des Staates verstanden werden

Begründung:

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Antrag 10/ Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung

Antrag 10 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015

Die Vollversammlung der AK Nö möge beschließen:

Die AK-Nö tritt für eine Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ein und fordert:

  • Keine Kündigung nach einem Arbeitsunfall.
  • Inhaltliche Begründung einer Kündigung gegenüber dem/der DienstnehmerIn und dem Betriebsrat.
  • Erhöhung der Kündigungsfristen (insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen).
  • Erschwerte Kündigung im Krankheitsfall.

Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitrahmens.

  • Konsultation des Betriebsrates mit einer eingehenden Klärung der Situation.
  • Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss der Betriebsrat im Vorfeld informiert werden.

Genereller Anspruch auf Postensuchtage, da es bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwer ist nachzuweisen, dass die Initiative vom Dienstgeber ausgegangen ist.

Begründung:

 

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Antrag 11/ Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

Antrag 11 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015

Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.

Begründung:

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Antrag 12/ Gewerberechtliche Anpassung im Bereich der 24-Stundenpflege

Antrag 12 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015:

Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert den Gesetzgeber auf, zielführende Normen zu erlassen, die die Erteilung von Gewerbescheinen für gewerbliche Anbieter von 24-Stundenpflege vom Nachweis einer für vergleichbare Leistungen im stationären Bereich erforderlichen Qualifikation abhängig machen (Kurz gesagt: Pflegedienstleistungen nur mehr im Rahmen eines reglementierten Gewerbes zu gestatten).

Der Antrag ist ausdrücklich nicht als Maßnahme gegen Pflegekräfte aus anderen EU-Staaten zu verstehen, denn die Schaffung von seit Jahren ausständigen Regelungen zur weitgehend unbürokratischen Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen ist ebenfalls eine langjährige Forderung der AUGE/UG.

Begründung:

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Antrag 13/ GUK Novelle – Über die fragwürdige Aufwertung von Pflege

Antrag 13 der AUGE/UG –  zur 4. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 28. Oktober 2015

Die AK Nö in der Vollversammlung am 28. 10.2015 fordert:

  • Der Pflegesektor muss als Teil der Wertschöpfung betrachtet werden und nicht als reiner Kostenfaktor, pointiert formuliert „Geht´s der Pflege gut, geht´s der Wirtschaft besser“
  • Pflege darf in ihrer Fachlichkeit nicht reduziert werden
  • Es darf zu keiner „künstlichen Verknappung“ von MitarbeiterInnen aus dem Bereich des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals kommen.
  • Pflege muss als ein zentrale Aufgabe des Staates verstanden werden.

Begründung: 

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