Wir reden mit – in der Bundesarbeitskammer

Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.

 

Antrag 1 / Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!

Die GPA-djp fordert gesetzliche Schritte zu einer Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche, der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich.

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Resolution 1 / Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer stoppen!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

 

Resolution mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein

 

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer unterstützt in diesem Sinn die „Initiative Gegen Unrecht“ und fordert von allen Verantwortlichen in der EU notwendige Schritte, um dem Massensterben im Mittelmeer ein Ende zu setzen:

  • sofortige Wiedereinführung der verstärkter und permanenter Such- und Rettungsaktionen im Mittelmeer im Sinne eines „Mare Nostrum 2.0“ durch gemeinsame Mittel aller EU-Mitgliedsstaaten
  • Nein zu militärischer Bekämpfung von Schlepperbooten
  • Schaffung sicherer und legaler Wege für schutzsuchende Menschen, um in der EU Asyl zu beantragen, z.B. über sichere Einreisekorridore und sichere Schiffspassagen, was Schleppern und Schleusern die Basis „ihres Geschäfts“ entzieht
  • rasche Einberufung eines EU-Gipfels der EU-Regierungschefs unter echter Einbindung der Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame, menschliche europäische Flüchtlingspolitik zu erreichen
  • die Bewältigung der Flüchtlingsströme darf nicht den Anrainerstaaten am Mittelmeer alleine überlassen bleiben, die Verantwortung muss auf alle Staaten der EU verteilt werden; in diesem Sinn braucht es auch einen fairen und verpflichtenden Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende in der EU.
  • keine Auffanglager in Kriegs- und Katastrophengebieten und keine Auslagerung der Kontrolle von Migration an Länder, in denen die Menschenrechte nicht eingehalten werden und in denen Menschen der Gefahr von Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind.
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Antrag 11 / Trade in Services Agreement (TiSA)

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

 

Antrag einstimmig angenommen
 

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung, die Abgeordneten zum Nationalrat und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament auf :
keinem Handelsabkommen zuzustimmen, durch die die politischen Handlungsspielräume für die Erbringung, Regulierung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen eingeschränkt werden;
sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum plurilateralen Handelsabkommen TiSA einzusetzen;
für einen grundlegenden Kurswechsel der EU-Handelspolitik – Verankerung von Sozial- und Umweltstandards, Sicherstellung von ArbeitnehmerInnenrechten, Herausnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich etwaiger Freihandelsabkommen – einzutreten.

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Antrag 10 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ÖAAB/FCG, FA: nein

 

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes dahingehend ein, dass Anträge zur Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer geschlechtergerecht zu formulieren sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden Formulierung).
Die Formulierung von Generalklauseln, in denen zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.).
Nicht geschlechtergerecht formulierte Anträge gelten als nicht eingebracht.

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Antrag 09 / Verbesserung der Transparenz der Hauptversammlung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, FA: nein
ÖAAB: ja

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Um die Akzeptanz bzw. Relevanz der Hauptversammlung zu erhöhen, sollten, analog dem Vorbild des österreichischen Parlaments, zum einen die Sitzungen der Hauptversammlung in einem Livestream übertragen werden, zum zweiten sämtliche eingebrachten Anträge zusammen mit den dazugehörigen Abstimmungsergebnissen auf der Homepage der Kammer für Arbeiter und Angestellte veröffentlicht werden.

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