Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.
Antrag 08 / Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: ja
FA: nein
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, geeignete Schritte einzuleiten, um die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Weiterlesen...Antrag 07 / Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, FA: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: nein
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.
Weiterlesen...Antrag 06 / Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Erstausbildung statt Ausbildungspflicht
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert: Die Bundesregierung möge von ihrem Vorhaben einer Ausbildungspflicht in der im Regierungsprogramm angekündigten Form Abstand nehmen. Stattdessen sind die strukturellen Herausforderungen sowohl in der schulischen als auch in der betrieblichen Ausbildung anzugehen.
Weiterlesen...Antrag 05 / Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: ja
FA: nein
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschließt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit haben sollen. Der Bundesgesetzgeber wird deshalb aufgefordert, die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Weiterlesen...Antrag 04 / Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt für eine Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ein und fordert:
- Keine Kündigung nach einem Arbeitsunfall
- Inhaltliche Begründung einer Kündigung gegenüber dem/der DienstnehmerIn und dem Betriebsrat
- Erhöhung der Kündigungsfristen (insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen)
- Erschwerte Kündigung im Krankheitsfall
- Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitrahmens
- Konsultation des Betriebsrates mit einer eingehenden Klärung der Situation
- Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss der Betriebsrat im Vorfeld informiert werden
- Genereller Anspruch auf Postensuchtage, da es bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwer ist nachzuweisen, dass die Initiative vom Dienstgeber ausgegangen ist.