Bund
Antrag 04 – Verbesserung der Rahmenbedingung von Schwerarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Pflegebereich
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbearbeitung im Vorstand
Die Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine Pensionsgesetz und die Verordnung zur Schwerarbeit zu ändern in Hinsicht der folgenden Punkte:
- Berücksichtigung von Schwerarbeitszeiten während der gesamten Berufslaufbahn und nicht nur in den letzten 20 Jahren
- Eine generelle Aufnahme von psychischen Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung
- Eine Präzisierung der Voraussetzung welche Pflegetätigkeiten als Schwerarbeit zu qualifizieren sind. Dabei ist der Gesamtkontext der Pflegetätigkeit zu berücksichtigen und nicht nur ein Parameter (Pflegegeldstufe)!
- Klarstellung, dass schwere körperliche Tätigkeit vorliegt, wenn Frauen mindesten 21.000 und Männer mindestens 30.000 Arbeitskalorien im Kalendermonat verbraucht haben – unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Das Festhalten an einer Anzahl von Arbeitstagen.
Antrag 03 – Pensionen – Altersarmut ist auch akademisch
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafterinnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 02.Dezember 2021
Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbearbeitung im Vorstand
Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine
Pensionsgesetz dahingehend zu ändern, sodass auch für längere, über die
Schulpflicht hinausgehende Ausbildungszeiten, d.h. für Zeiten des Besuchs
von mittleren und höheren Schulen sowie für die Mindeststudiendauern, auf
dem Pensionskonto monatliche Beitragsgrundlagen, analog den Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienstzeiten, angerechnet werden.
Antrag 02 – Gewalt und Aggression in Pflege – und Gesundheitseinrichtungen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein
Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, die Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen dadurch zu unterstützen, dass das Thema Aggression und Gewalt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (inklusive häusliche Pflege) und damit die Systematik der Problemelage, zu einem Schwerpunkt für die Arbeit der AK erklärt wird.
Weiterlesen...Antrag 01 – Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit in allen Unternehmen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021
Wurde zusammen mit Antrag 11 der AUGE/UG und Antrag 10 der FSG zum gemeinsamen Antrag 01 – einstimmig angenommen
Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass die Liste der Berufskrankheiten (BK) nach § 177 ASVG bzw. Anlage 1 insofern ergänzt wird, als die unter Nummer 38 angeführte BK Infektionskrankheiten in ihrem Geltungsbereich auf alle Unternehmen ausgeweitet wird.
Weiterlesen...Antrag 15 – Ja zur Einbürgerung hier geborener/aufgewachsener Kinder
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die
Bundesregierung auf, der langjährigen Forderung des UN- Kinderrechtsauschusses an Österreich nach Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze zum Schutz von Kindern Folge zu leisten und als
erste Schritte zur Beendigung der Ungleichbehandlung folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Automatische Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an alle, die hier geboren sind, wenn zumindest ein Elternteil bereits sechs Jahre hier lebt.
- Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von hier Geborenen Kindern spätestens im 6. Lebensjahr, wenn deren Eltern bei der Geburt erst kurz im Land sind.
- Bedingungslose und kostenfreie Einbürgerung von jungen Menschen, die als Kinder nach Österreich gekommen sind nach spätestens sechs Jahren Aufenthalt.