2012

Antrag 04 / Umweltschädigende Subventionen abbauen!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Finanzpolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FA: nein
FSG, ÖAAB, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit umwelt- wie klimapolitisch bedenkliche Subventionen sowie steuerliche Begünstigungen und Befreiungen abzubauen. Dabei ist anzustreben, dass ein Sparpotential im Umfang von 2 Mrd. Euro jährlich gehoben wird.

Entsprechend frei werdende Mittel sollen für beschäftigungswirksame Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen (wie thermische Sanierung des Althausbestandes, bedarfsgerechter Ausbau öffentlicher Mobilität, Energiespar-/effizienzmaßnahmen, Förderung erneuerbarer Energien), für soziale Ausgleichsmaßnahmen und zur Budgetkonsolidierung aufgewandt werden.

Hinsichtlich des Abbaus bzw. Abschaffung umweltschädigender Subventionen sowie steuerlicher Förderungen fordert die AK Wien Regierung und Gesetzgeber auf, insbesondere auf

  • die steuerliche Begünstigung von Dienstfahrzeugen sowie von Fiskal-LKW

  • die Steuerbefreiung von Agro(„Bio“-)sprit

  • die Steuerbegünstigung von Diesel im Vergleich zu Benzin

  • die laufende ökologische Anpassung der NoVA sowie die Abschaffung der NoVA-Befreiung für Klein-LKW

  • die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung von Verkehrsflächen und die Einführung von Flächenverbrauchsabgaben

  • die Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen

  • sowie eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und Umwandlung in einen Absetzbetrag mit Negativsteuerwirkung

zu fokussieren.

Generell gilt es, künftig Subventionen sowie steuerliche Förderungen/ Begünstigungen auf ihre Klima- bzw. Umweltverträglichkeit zu überprüfen.

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Antrag 03 / Für gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.


Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog des „Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe)“, dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.


In weiterer Folge ist die Erstellung von standardisierten, veröffentlichungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichten auch auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.


Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.

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Antrag 02 / Rahmenrecht für Sozialwirtschaft und gemeinnützige Genossenschaften

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen (Ausschuss: Wirtschaftspolitik) Antragsbearbeitung
FSG, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Persp., Türkis:  für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien stellt die wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle der Sozialwirtschaft außer Frage. Sie unterstützt die Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit im vollem Umfang.

Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:

  • Maßnahmen zur Änderung des österreichischen Genossenschaftsrechts in Angriff zu nehmen, um insbesondere Genossenschaften ohne Gewinnorientierung für die Sozialwirtschaft zu ermöglichen

  • Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts der Sozialwirtschaft im Rahmen des österreichischen Vergabewesen zu entwickeln, die statt einer Benachteiligung auf eine Bevorzugung von nichtgewinnorientierten Unternehmen, inklusive Vereinen, abzielen.

  • Maßnahmen umzusetzen, die Sozialwirtschaft als Unternehmenszweig ohne Gewinnorientierung, welcher vornehmlich im Auftrag der öffentlichen Hand soziale Dienstleistungen erbringt, als eigenständigen Sektor zu definieren und dementsprechend eine Verankerung in den gesetzlichen Interessensvertretungen zu ermöglichen.

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Antrag 01 / “Solidarische Ökonomie” stärken! Betriebsübernahmen durch Belegschaften fördern!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments zur Annahme desBerichts über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmerund fordert die EU-Kommission auf, den Empfehlungen des EU-Parlaments hinsichtlich der Stärkung und Förderung des sozialwirtschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Sektors nahe zu treten.

Die Arbeiterkammer Wien fordert gleichzeitig die österreichische Bundesregierung auf, entlang den Beschlüssen des EU-Parlament einerseits im Rat darauf hinzuwirken, dass diese EU-weit auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, andererseits auch in Österreich mit dem Gesetzgeber sowie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern günstigere Bedingungen für Genossenschaften beim Zugang zu Darlehen, Unternehmensförderung, bei Unternehmensberatung und Besteuerung zu schaffen.

Insbesondere sind die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber aufgefordert, im Rahmen von Insolvenzverfahren bzw. Übertragung von Familienunternehmen gesetzliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Fortführung des Unternehmens in MitarbeiterInneneigentum (ArbeitnehmerInnenselbstverwaltung) begünstigt ermöglicht, fördert und begleitend unterstützt.

Dabei ist jedenfalls sicherzustellen, dass die ArbeitnehmerInneneigenschaft der GenossenschafterInnen hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung gewährleistet bleibt.

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Antrag 15 / Beendigung der Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen im K-SVFG

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Sozialversicherung und Gesundheitspolitik) Antragsbearbeitung
Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM, Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) dahingehend zu novellieren, dass der Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch im Falle eines Pensionsbezuges bzw. einer Pensionsanwartschaft gewährt wird.

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