Am 13. März 2012 wurde im EU-Parlament der “Bericht über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der ArbeitnehmerInnen” mehrheitlich angenommen. Dieser Bericht ist dahingehend bemerkenswert, da dieser
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ausdrücklich die Rolle des Genossenschaftssektors als “wichtige Pfeiler der europäischen Wirtschaft und Hauptantrieb für soziale Innovationen” sowie als Arbeitgeber für 5,4 Millionen Menschen würdigt.
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Genossenschaften als besonders krisenresistent und stabilen Beschäftigungsfaktor uns “zeitgemäßen Ansatz der Sozialwirtschaft” ausdrücklich lobt
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von den Mitgliedsstaaten “günstige Bedingungen” für Genossenschaften beim Zugang zu Darlehen und bei der Besteuerung fordert
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im Rahmen von Maßnahmen der EU fordert, dass diese “… in sämtlichen Bereichen auch den Besonderheiten von Unternehmen der Sozialwirtschaft und dem von ihnen erbrachten Mehrwert Rechnung tragen müssen, so auch von genossenschaftlichen Unternehmen, etwa durch entsprechende Anpassung der Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, der staatlichen Beihilfen und der Finanzmarktregulierung”
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einfordert, dass Verpflichtungen, welche die EU-Kommission bereits eingegangen ist, wie etwa die Einführung “… maßgeschneiderter Bildungsprogramme und die Aufnahme spezieller Hinweise auf Genossenschaften in die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Finanzinstrumente” endlich umgesetzt werden.
Weiters unterstützt das EU-Parlament
“… Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung und Mitarbeiterschulung, sowie darüber hinaus die Gewährung von Finanzmitteln für Genossenschaften, vor allem bei der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer oder Kunden, die als Möglichkeit für die Rettung von Unternehmen in Zeiten der Krise und für die Übertragung von Familienunternehmen oftmals unterschätzt wird.”
Der beschlossene Bericht ist nicht zuletzt dahingehend bemerkenswert, dass derselbe EU-Kommission wie auch die Mitgliedsstaaten auffordert, Genossenschaften gegenüber anderen Unternehmensformen “begünstigt” zu behandeln (etwa – wie erwähnt – beim Zugang zu Darlehen bzw. Bei der Besteuerung) und ausdrücklich die Fortführung von Unternehmen in Form genossenschaftlich organisierter “ArbeitnehmerInnen- selbstverwaltung” – gerade in Krisenzeiten – als besonders unterstützens- und förderungswürdig ansieht.
Im Bericht ergeht insbesondere an die EU-Kommission als auch an die EU-Mitgliedsstaaten die Aufforderung, endlich entsprechende gesetzliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen (“… insbesondere in den Bereichen Besteuerung, Darlehen, Verwaltungslasten und Unternehmensförderung …”), die das Wachstum bzw. Entstehen eines genossenschaftlichen Sektors unter “Berücksichtigung der besonderen Merkmale” fördert und unterstützt.