Antrag 04 / Arbeitsmarktintegration – Casemanagement für Menschen in Problemlagen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Trotz verbesserter Konjunktur bleibt die Zahl arbeitsloser Menschen hoch. Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des hohen Risikos auf Arbeitslosigkeit im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für arbeitslose Menschen schwierig und für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind fast völlig verschlossen.

In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.

Ein solches Angebot zur Inklusion ist dringend erforderlich. Dieses muss unmittelbar nach der Stellung eines Antrags auf Arbeitslosengeld oder eines Antrags auf Mindestsicherung einsetzen und umfasst eine Erhebung der individuellen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).

Ein Zusammenführen aller Hilfsangebote bei einem Case-Management (beim AMS) garantiert, das die effizienteste und fachlich kompetenteste Hilfe ankommt und somit größtmöglicher Erfolg garantiert wird.

Die Garantie, mittels Case-Management die effizienteste Unterstützung zu erhalten, erspart dem AMS hohe Folgekosten, und durch größtmögliche Wiedereingliederungsgarantie tragen die Betroffenen so rasch als möglich wieder zum System über ihre Abgaben bei.

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen. Zentrale Anlaufstelle soll dabei das AMS sein, wo eine Form von Case-Management betrieben wird.

Dieses muss einen zumindest 1jährigen Rechtsanspruch auf Zugang zu Ausbildung und Qualifikation umfassen und Angebote von Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzten Praktika enthalten.

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