Antrag 05 / Erhebung von Kinderkosten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:Kinder

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.

Wiewohl in der Familienpolitik oftmals Bezug auf Kosten genommen wird, die Kinder verursachen, gibt es dzt. keine reelle Grundlage dafür. Die herangezogenen Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen, gehen auf eine Erhebung im Jahr 1964 zurück. Sie werden zwar jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind aber seit mehr als 50 Jahren unverändert.
Unbestreitbar hat sich seither viel verändert. Nicht nur die Kosten, etwa für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Energie etc., auch der Bedarf ist mittlerweile ein anderer geworden. Smartphone, Laptop und Computer sind aus dem Alltag – auch dem schulischen – nicht mehr wegzudenken. Unterricht, Freizeit, Urlaub, … – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – haben sich stark verändert.
Es ist dringend notwendig, die Ausgabenstruktur und finanzielle Lage von Haushalten mit Kindern auf einer aktuellen und statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen. Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können.