Resolution 03 / Keine Kürzungen bei Frauenorganisationen!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung und die Frauen- und Familienministerin auf,

  • für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller bestehenden Einrichtungen sowie eine Ausweitung der Angebote im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention zu sorgen. Es gibt eine Vielfalt an Organisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Angeboten. Sie alle sind notwendig, um ein dichtes Netz zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz aufrechtzuerhalten (Frauenhäuser für misshandelte Frauen und ihre Kinder, Frauennotrufe für vergewaltigte Mädchen und Frauen, Interventionsstellen für von Zwangsheirat oder von Frauenhandel betroffene Mädchen und Frauen, Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder/Mädchen/Frauen, Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt u.a.
  • frühzeitig Klarheit über die Förderhöhe zu schaffen und eine rechtzeitige Auszahlung von bewilligten Geldern vorzunehmen
  • keine weiteren Kürzungen im Jahr 2019 vorzunehmen und jene aus 2018 zurückzunehmen (Familienberatungsstellen, Frauenprojekte)
  • das Budget für Gleichstellungspolitik und Gewaltprävention dringend zu erhöhen!
  • jährliche Indexanpassungen bei allen Förderungen vorzunehmen (Frauenberatungs- und Frauenservicestellen, Frauennotrufe, Familienberatungsstellen, sonstige Frauenorganisationen…). Um jährliche Inflation, kollektivvertragliche Lohnerhöhungen und Biennalsprünge auszugleichen, muss es jährliche Fördermittelerhöhung für alle geben, damit bestehende Angebote aufrechterhalten werden können!
  • für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen und Frauennotrufe zu sorgen

Die teils seit mehr als drei Jahrzehnten bestehende frauen- und mädchenspezifische Infrastruktur Österreichs ist u.a. in den Bereichen Bildung, Information, Beratung und Therapie, Forschung, Dokumentation, Kunst und Kultur sowie Medien angesiedelt. Ein Auszug aus den konkreten Arbeitsinhalten, wie Arbeitsmarktpolitik, neue Technologien, nicht traditionelle Berufe für Mädchen und Frauen, soziale Absicherung, Migration, Entwicklungspolitik, Armut, Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Frauengesundheit u.a. zeigt das breite Spektrum dieser Einrichtungen und Organisationen.

Die einzelnen Einrichtungen sowie deren Netzwerke bzw. Dachorganisationen sind als parteiunabhängige und konfessionslose Vereine konstituiert und bieten hoch qualifizierte Arbeitsplätze für tausende von Mitarbeiterinnen.

Um die Arbeits- und Qualitätsstandards einzuhalten, die Entwicklung von neuen Projekten zu realisieren, und der großen Nachfrage von Mädchen und Frauen nachzukommen, bedarf es politischer Rahmenbedingungen und ausreichender finanzieller Ressourcen auf Bundes-, Landes- und Regionalebene.

Besonders wichtig im Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik ist das Ressort der Frauenministerin, deren Budget 2018 und 2019 jedoch lediglich bei 10,1 Millionen liegt, dieselbe Höhe wie im Jahr 2016. Aus diesem Budget müssen jährliche Indexanpassungen für die gesetzlich verankerten Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt vorgenommen werden. Damit fließt zwar mehr Geld in den Gewaltschutz, jedoch decken diese Mehrausgaben lediglich die steigenden Kosten ab. Es findet somit keine Ausweitung der Angebote im Bereich Gewaltschutz statt!

Mehrausgaben auf der einen Seite stehen Förderkürzungen in anderen Schwerpunktbereichen gegenüber. 2018 betrifft dies Frauenorganisationen und frauenspezifische Projekte, deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht in einem ganzheitlichen Beratungs- und Begleitungsangebot liegt.

Es handelt sich dabei um Frauenorganisationen und -projekte,
… die sich seit Jahrzehnten für Frauenrechte, für Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen.
… die seit Jahrzehnten umfangreiche, maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Bildungsmaßnahmen für alle Frauen anbieten und speziell für Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen, Mädchen, Migrantinnen, asylsuchende Frauen, LGBTIQ-Menschen und Alleinerziehende.
… die seit vielen Jahren Gewaltprävention und Bewusstseinsbildung für ein gewaltfreies und respektvolles Miteinander leisten.
… die Diskriminierung und Benachteiligungen sowie frauenpolitische Errungenschaften medial aufzeigen.
… die sich für Frauen und Männer juristisch und bei Gericht gegen jede Form der Diskriminierung einsetzen.

Infolge der Kürzungen bzw. der Streichung von Förderungen dieser Organisationen und Projekte sind Bildungsangebote und Medienprojekte stark gefährdet, die für ein selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen einen entscheidenden Beitrag leisten. Mit geringen öffentlichen Fördermitteln wird seit Jahren und Jahrzehnten auch in diesen Organisationen und Projekten unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft geleistet.

Die Vereine haben erst Mitte des Jahres von den sie betreffenden Kürzungen im laufenden Jahr erfahren, bei mehreren Projekten handelte es sich dabei um eine Streichung der gesamten Förderhöhe (im Ausmaß von bis zu 25.000€).

Auch die Kürzungen bei den Familienberatungsstellen treffen Frauenorganisationen. Viele Frauenberatungsstellen betreiben eine Familienberatungsstelle und mussten Mitte des Jahres trotz anhaltender oder steigender Nachfrage ihr Beratungsangebot einschränken.

Familienberatungsstellen sind gesetzlich seit 1974 im Familienberatungsförderungsgesetz verankert und haben mehrjährige Verträge mit dem Familienministerium. An die 400 Beratungsstellen betreuen jährlich österreichweit 230.000 Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Paare und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Die häufigsten Themen in der Beratung sind Familien- und Paarkonflikte, Trennungen, häusliche oder sexuelle Gewalt, schulische Probleme, Mobbing, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Behinderung, Migration, Sucht, Diskriminierungen und Armut.

Familienberatungsstellen sind für Menschen da, die mit schweren Krisen in ihrem Leben umgehen lernen müssen oder helfen dabei, dass diese Krisen erst gar nicht entstehen. Diese verantwortungsvolle und für die Gesellschaft enorm wichtige Aufgabe können nur bei entsprechender Unterstützung seitens der öffentlichen Hand wahrgenommen werden.

2018 wurde nun österreichweit das Budget um 1 Million gekürzt, das bedeutet insgesamt bis zu 18.000 Beratungen weniger. Die Kürzung betrug für alle Rechtsträger 4,2% auf Basis der Rahmenförderverträge bzw. Förderung von 2016, Erhöhungen des Jahres 2017 (erstmals seit ca. 20 Jahren) wurden damit wieder zurückgenommen. Damit liegt die Förderkürzung im Vergleich zum Vorjahr bei einzelnen Einrichtungen bei einem wesentlich höheren Prozentsatz.

Mittel, die nach Abrechnungen der Vorjahresförderungen oder bei anderen Budgetpositionen frei werden, sollen Ende des Jahres den Familienberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Jedoch – wer bezahlt die Entlohnung für diese Mehrarbeit, wenn dann doch keine zusätzlichen Gelder ausgeschüttet werden können?