‚Schöner Wohnen‘ mit der AUGE/UG …

Wohnen 200

 

Die Städte wachsen nämlich gewaltig: alleine für Wien wird in den nächsten zehn Jahren ein Bevölkerungswachstum von 140.000 Menschen prognostiziert. Der Wohnungsbedarf für die nächsten zehn Jahre wird auf 50.000 zusätzliche Einheiten pro Jahr geschätzt, davon 35.000 geförderte. Alleine Wien braucht jährlich zwischen 8.500 und 10.000 zusätzliche Wohneinheiten.

 

Neben leistbarem und mehr Wohnraum braucht es allerdings vor allem noch eines: umweltfreundlicheres Wohnen, Wohnen auf Niedrigstenergie- und Passivhausstandard, was nicht nur Lebens- und Wohnqualität verbessert und das Klima zu schützen hilft, sondern auch billiger ist – weil die Kosten für die Gewinnung von Wärme sinken.

 

Die Positionen der AUGE/UG die sich aus alledem ergeben:

 

  • Zweckwidmung der Wohnbauförderung und der Rückflüsse aus Wohnbauförderungsdarlehen wieder für die Schaffung neuen Wohnraums (auch Alten- und Pflegeplätze) und zur Sanierung des Althausbestandes (z.B. thermische Sanierung wo sinnvoll, Fenstertausch, Dachbodenisolierung, Umstieg Heizsystem …)

 

  • Ökologisierung der Wohnbauförderung: der geförderte Baustandard muss Niedrigstenergie- bzw. Passivhausstandard entsprechen

 

  • Aufstockung des Konjunkturprogramms Wohnen: z.B. könnten Mittel aus einer reformierten, verteilungsgerechter gestalteten Grundsteuer zeitlich befristet für Wohnbau zweckgewidmet, bzw. aus einzuführenden Flächenverbrauchs- und Verkehrserregerabgaben frei gemacht werden. Vorrang für sozialen Wohnbau und geförderte Mietwohnungen

 

  • Klare Mietzinsobergrenzen bei privaten MietenAnstelle der derzeitigen „Richtwerte“ soll ein „Grundbetrag“ Basis der Hauptmietzins-Berechnung werden. Dieser gilt für eine unbefristete Mietwohnung im guten Zustand, mit guter Ausstattung, in guter Lage und guter Isolierung. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, gibt es genau definierte Abschläge.  Aufschläge nur in Ausnahmefällen (z.B. Balkon, Terrasse oder Garten, nach oben klar begrenzt).

 

  • Betriebskosten: keine Überwälzung von Grundsteuer sowie von Verwaltungs- und Versicherungskosten, die nicht unmittelbar von MieterInnen verursacht werden an die MieterInnen.

 

  • Meldepflicht für leerstehende Wohnungen und maximal zulässige zeitliche Obergrenzen für Leerstand: damit könnte bspw. Spekulation mit Wohnraum eingedämmt werden. In Hamburg ist etwa ein maximal zulässiger Leerstand von nur drei Monaten zulässig. Sollten die Eigentümer auch dann nicht vermieten drohen renitenten VemieterInnen künfitg nicht nur hohe Geldstrafen sondern auch die Enteignung: der Kommune soll das Recht eingeräumt werden, das Wohnobjekt „zwangsvermieten“ zu können.

 

  • Eindämmung von Befristungen: diese müssen Ausnahme statt Regel werden und an sachlich gerechtfertigte Gründe (z.B. Eigenbedarf) gebunden sein

 

  • Keine Maklerkosten für MieterInnen: Maklerprovisionen sollen ausschließlich von VermieterInnen getragen werden, da MaklerInnen ja auch zum Vorteil von VermieterInnen arbeiten

 

  • „Baurecht statt Verkauf“ in Ballungsräumen: Statt städtische Grundstücke zu verkaufen, sollen diese im Regelfall Eigentum der Kommune bleiben, aber mittels Bauverträgen und eines zeitlich befristeten Gebrauchsrechts (zwischen 10 und 99 Jahren) für sozialen und gemeinnützigen Wohnbau längerfristig zur Verfügung gestellt werden.
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