Weil Asylpolitik auch Gewerkschaftssache ist: Arbeitsmarkt öffnen, legale Einreise nach Europa ermöglichen

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Eine Frage, die uns angesichts der Flüchtlingstragödie immer wieder gestellt wird: gibt es eigentlich gewerkschaftliche Positionen zum Thema „Asylpolitik“?

Ja, es gibt sie, nicht zuletzt, weil die AUGE/UG seit ihrem Bestehen in Asyl- und Menschenrechtsfragen klar Position bezieht und diese Positionen auch auf AK- und Gewerkschaftsebene einfordert. Die AUGE/UG unterstützt nicht nur aktiv Hilfsorganisationen für AsylwerberInnen und geht für eine humane Flüchtlingspolitik auf die Straße.

Sie setzt auch in AK und Gewerkschaften Initiativen für eine menschenwürdige Asyl- und Integrationspolitik, in Österreich wie in Europa. Und die ist ja – nicht erst seit der dramatischen Zuspitzung der letzten Wochen und Monate – höchst überfällig!

AK-Resolution „Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer beenden“
„Jedes Jahr sind Millionen von Menschen gezwungen, ihr Zuhause aufgrund von bewaffneten Konflikten, Verfolgung, Hungersnot und Armut zu verlassen. Tausende Menschen sterben jedes Jahr beim Versuch, andere Länder zu erreichen. In den letzten Tagen und Wochen ist das Mittelmeer neuerlich zum Massengrab für tausende Menschen geworden, die den Versuch, Europa zu erreichen, mit dem Leben bezahlt haben. Unzählige andere werden an den Grenzen gewaltsam zurückgedrängt oder sitzen in Nachbarländern fest, wo sie keine Rechte haben.
Asyl ist keine Gnade, es ist ein Recht. Ein Recht, das den betroffenen Menschen nur allzu oft verwehrt wird, indem auch in Europa die Grenzen verstärkt werden und es für Flüchtlinge keine legalen und sicheren Möglichkeiten gibt, nach Europa zu kommen.“
So beginnt die Erklärung eines AUGE/UG– Antrags zum letzten Bundes-ArbeitnehmerInnenparlament zum derzeit dominierenden innenpolitischen Thema. Ein Antrag, der erfreulicherweise mit den Stimmen der FSG – nach Wien nun auch auf AK-Bundesebene – eine Mehrheit gefunden hat. Mit diesem Antrag fordert die AK eine humane Flüchtlingspolitik und Möglichkeiten der legalen Einreise nach Europa sowie einen fairen Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende in der EU. Die Positionen im Einzelnen:

  • sofortige Wiedereinführung der verstärkter und permanenter Such- und Rettungsaktionen im Mittelmeer im Sinne eines „Mare Nostrum 2.0“ durch gemeinsame Mittel aller EU-Mitgliedsstaaten
  • Nein zu militärischer Bekämpfung von Schlepperbooten
  • Schaffung sicherer und legaler Wege für schutzsuchende Menschen, um in der EU Asyl zu beantragen, z.B. über sichere Einreisekorridore und sichere Schiffspassagen, was Schleppern und Schleusern die Basis „ihres Geschäfts“ entzieht
  • rasche Einberufung eines EU-Gipfels der EU-Regierungschefs unter echter Einbindung der Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame, menschliche europäische Flüchtlingspolitik zu erreichen
  • die Bewältigung der Flüchtlingsströme darf nicht den Anrainerstaaten am Mittelmeer alleine überlassen bleiben, die Verantwortung muss auf alle Staaten der EU verteilt werden; in diesem Sinn braucht es auch einen fairen und verpflichtenden Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende in der EU.
  • keine Auffanglager in Kriegs- und Katastrophengebieten und keine Auslagerung der Kontrolle von Migration an Länder, in denen die Menschenrechte nicht eingehalten werden und in denen Menschen der Gefahr von Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind.

Resolution „Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer beenden“

Antrag „Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen“
Eine klare Positionierung der Arbeiterkammer hat die AUGE/UG auch in der Frage des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen herbeigeführt. Hier fordert die AK – ebenfalls auf unsere Initiative – die österreichische Bundesregierung auf,

  • den „Bartenstein-Erlass“ aus dem Jahr 2004, der die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Saisonarbeit beschränkt, aufzuheben,
  • jungen AsylwerberInnen den Zugang zu sämtlichen Lehrberufen ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. über die Pflichtschule hinausgehenden (Aus-)Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
  • AsylwerberInnen zu ermöglichen, sich beim AMS arbeitssuchend zu melden und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren.

In den Erläuterungen des Antrags heißt es u.a.:

„Nach wie vor ist es AsylwerberInnen in Österreich nicht möglich, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, da ihnen wegen des sogenannten „Bartenstein-Erlasses“ von 2004 derzeit nur die Möglichkeit bleibt, sich als Saisonarbeitskraft bzw. ErntehelferIn zu verdingen. Auch dies nur nach Durchführung eines Ersatzkraftverfahrens, in welchem das AMS überprüft, ob es für die in Aussicht genommene Tätigkeit keine geeigneten BewerberInnen mit Arbeitsmarktzugang gibt.

In der Praxis bedeutet dies, dass AsylwerberInnen aufgrund dieser Hürden kaum jemals dazuverdienen bzw. keine qualifizierte Ausbildung erhalten und unter finanziell unwürdigen Bedingungen leben müssen.

Viele UnternehmerInnen machen sich die Zwangslage von AsylwerberInnen zu nutze und beschäftigen sie zu Bedingungen, für die der Ausdruck Lohn- und Sozialdumping noch zu hoch gegriffen scheint. Dies verschärft deren prekäre Lage weiter und macht sie darüber hinaus zum Buhmann bestimmter politischer Gruppen, die AsylwerberInnen gerne als Bedrohung für die Bevölkerung darstellen.“
Und abschließend:
„Auf EU-Ebene tritt ab Juli 2015 eine Richtlinie in Kraft, nach der AsylwerberInnen spätestens neun Monate nach Antragsstellung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist – Österreich hat also Handlungsbedarf … Es besteht auch für Österreich kein Grund AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt länger zu verwehren.“

Zum Antrag „Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen“

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